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Neues zur Angleichung des Pensionsalters von Frauen an jenes der Männer: Warum Frauen ihr Pensionsantrittsalter nochmals überprüfen sollten

Neues zur Angleichung des Pensionsalters von Frauen an jenes der Männer: Warum Frauen ihr Pensionsantrittsalter nochmals überprüfen sollten

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Neues zur Angleichung des Pensionsalters von Frauen an jenes der Männer: Warum Frauen ihr Pensionsantrittsalter nochmals überprüfen sollten

Das frühestmögliche Antrittsalter für die Regelpension bei Männern liegt schon lange bei 65 Jahren. Dass das Pensionsantrittsalter der Frauen an jenes der Männer angeglichen wird, ist eigentlich ein alter Hut. Beginnend mit 2024 wird die Angleichung nun aber konkret. Im Nationalrat gab es kürzlich einen Beschluss (1922 der Beilagen XXVII. GP) mit einem sehr interessanten Detail, der materiell insbesondere Frauen mit Geburtstagen im Juni oder Dezember begünstigen kann. Warum das so ist, soll die folgende Tabelle zeigen:

Frauen – Pensionsantrittsalter

  
Regelung bisherRegelung neuAlterspensionKorridorpension

Geburtstage

  
02.12.1963 – 01.06.196401.01.1964 – 30.06.196460,5 
02.06.1964 – 01.12.196401.07.1964 – 31.12.196461 
02.12.1964 – 01.06.196501.01.1965 – 30.06.196561,5 
02.06.1965 – 01.12.196501.07.1965 – 31.12.196562 
02.12.1965 – 01.06.196601.01.1966 – 30.06.196662,562
02.06.1966 – 01.12.196601.07.1966 – 31.12.19666362
02.12.1966 – 01.06.196701.01.1967 – 30.06.196763,562
02.06.1967 – 01.12.196701.07.1967 – 31.12.19676462
02.12.1967 – 01.06.196801.01.1968 – 30.06.196864,562
02.06.1968 – …………….01.07.1968 – …………….6562

 

Durch die Änderung wird bewirkt, dass jene Frauen, die von 2. bis 30. Juni bzw. von 2. bis 31. Dezember Geburtstag haben, nun um ein halbes Jahr früher die Regelalterspension erreichen können. Weiters ist aus der Tabelle ersichtlich, dass für Frauen ab dem Jahrgang 1966 und jünger die Korridorpension – verbunden allerdings mit Abschlägen von der Pensionshöhe – eine Alternative werden kann.

Was der Gesetzgeber möglicherweise nicht bedacht hat, sind mögliche Auswirkungen im Bereich der Personalrückstellungen. Durch den geänderten Pensionsantrittszeitpunkt werden die Rechenwerke angepasst werden müssen, auch wenn die Auswirkungen insgesamt wohl eher marginal sind.

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