Alles zur geplanten Steuer(struktur)reform
Gestern hat die Bundesregierung ihre Pläne für die ökosoziale Steuerreform in Österreich vorgestellt.
Hier ein Überblick über die geplanten Maßnahmen der ökosoziale Steuer(struktur)reform:
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Öko-Maßnahmen der Steuerreform
- Weitere Steuer-Maßnahmen
1. Einkommensteuer neu ab 1.7.2022
Zur Senkung der Abgabenquote sollen ab 1. Juli 2022 die zweite Progressionsstufe von 35 % auf 30 % und ab 1. Juli 2023 die dritte Progressionsstufe von 42 % auf 40 % gesenkt werden. Darüber hinaus werden für Einkommen bis EUR 2.500 brutto pro Monat die Krankenversicherungsbeiträge ab 1. Juli 2022 um bis zu 1,7 % gesenkt.
Der Familienbonus Plus wird ab 1. Juli 2022 von EUR 1.500 auf EUR 2.000 pro Kind und Jahr sowie der Kindermehrbetrag von EUR 250 auf EUR 450 angehoben.
Darüber hinaus sollen der Gewinnfreibetrag von 13 % auf 15 % (ab 2022) sowie die betraglichen Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von derzeit EUR 800 auf EUR 1.000 (ab 2023) erhöht werden.
Zu den bisher bereits geltenden Steuerbefreiungen für Mitarbeiterbeteiligungen soll ein Mitarbeiterbeteiligungsmodell eingeführt werden, bei dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zu EUR 3.000 p.a. lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei am Gewinn des Unternehmens beteiligt werden können.
Geplant ist weiters eine explizite gesetzliche Regelung zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen.
2. Körperschaftsteuer
Zur Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes Österreich sind folgende Maßnahmen geplant:
- Senkung der Körperschaftsteuer ab dem Jahr 2023 von 25 % auf 24 % und ab dem Jahr 2024 von 24 % auf 23 % (im Regierungsprogramm war noch eine Reduktion auf 21 % vorgesehen);
- Einführung eines Investitionsfreibetrages für (ökologische) Investitionen ab 2023 inhaltlich in Anlehnung an die Investitionsprämie.
3. Öko-Maßnahmen der Steuerreform
CO2-Preis: Ein vollkommenes Novum ist die Einführung einer CO2-Bepreisung ab 1. Juli 2022 mit einem Preis von EUR 30 pro Tonne. Dieser CO2-Preis soll in den Folgejahren gestaffelt erhöht werden:
- 2023: EUR 35
- 2024: EUR 45
- 2025: EUR 55
Klimabonus
Darüber hinaus ist ein regionaler Klimabonus geplant, der vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ausbezahlt wird. Dieser soll bis zum Start der CO2-Bepreisung mit 1. Juli 2022 ausbezahlt werden. Allerdings soll der Klimabonus für das gesamte Jahr 2022 und somit rückwirkend ausbezahlt werden. Je nach Wohnort und Infrastruktur soll es vier Stufen sowie eine Unterscheidung zwischen urbanem und ländlichen Raum geben. Folgende Stufen sind angedacht:
- EUR 100 pro Person und Jahr (urbane Zentren mit höchstrangiger ÖV-Erschließung, zB Wien)
- EUR 133 pro Person und Jahr (urbane Zentren mit zumindest guter ÖV-Erschließung, zB Graz)
- EUR 167 pro Person und Jahr (Zentren sowie das Umland von Zentren mit zumindest guter Basiserschließung, zB Mödling)
- EUR 200 pro Person und Jahr (Ländliche Gemeinden und Gemeinden mit höchstens Basiserschließung, zB Zwettl)
Für Kinder soll es zudem einen Aufschlag von 50 % auf den Klimabonus geben. Abhängig von den Einnahmen der CO2-Bepreisung soll in den Folgejahren der regionale Klimabonus angehoben werden.
Produzierende Betriebe, die exportorientiert sind und nicht so schnell auf klimafreundlichere Technologie umsteigen können, sollen entsprechend entlastet werden, wobei die genauen Maßnahmen noch nicht im Detail vorliegen. Von Finanzminister Blümel wurde eine steuerliche Absetzbarkeit für Mehrkosten aufgrund der CO2-Bepreisung in Aussicht gestellt, allerdings keine näheren Details genannt.
Weiters ist angedacht, die Befreiung von der Elektrizitätsabgabe für den Eigenverbrauch von selbsterzeugtem Strom aus Photovoltaik-Anlagen auf andere erneuerbare Energiequellen auszuweiten. Darüber hinaus sollen die Kosten für den Umstieg im Heizungssystem bzw. thermische Sanierung zu 25 % steuerlich absetzbar sein.
TPA Tipp ‚Förderungen für PV-Anlagen‘
Das EAG bringt direkte Investitionsförderungen für Photovoltaik-Anlagen. Die EAG Förderung für PV kann über Fördercalls (Zeitfenster für Anträge) durch die EAG Förderabwicklungsstelle abgewickelt werden. Informieren Sie sich hier über die EAG Förderung für Photovoltaik
Das Diesel-Privileg bleibt erhalten. Für den landwirtschaftlichen Bereich sollen ein pauschalierter Agrar-Diesel sowie eine Förderung für energieautarke Bauernhöfe eingeführt werden.
4. Weitere geplante Maßnahmen
Es ist geplant, die Digitalsteuer auf Plattformen (Stichwort: Sharing Economy) und den Verkauf von Nutzerdaten auszuweiten, sofern die Umsetzung der globalen Steuerreform nicht erfolgen soll.
Weiters soll der Vorsteuerberichtigungszeitraum bei Mietkaufmodellen von derzeit 20 Jahren auf 10 Jahre (ab 2023) verkürzt werden.
Gerne halten wir Sie über die geplante Steuerreform am Laufenden!
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- BMF: Überblick über die ökosoziale Steuerreform 2022 (PDF)
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