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Alle aktuellen Werte der Lohnverrechnung gibt’s im 1×1 der Steuerberatung!
Was gibt es Neues in der Lohnverrechnung?
Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen in der Lohnverrechnung 2014. Dieser Überblick basiert auf der derzeitigen Rechtslage in Österreich. Das bestehende Koalitionsabkommen wurde mangels Gesetzeskraft nicht berücksichtigt, sodass sich im Laufe des Jahres 2014 weitere Änderungen bei der Lohnverrechnung und bei den derzeeitigen Lohnabgaben ergeben werden/können. Unsere Experten haben hier die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst.
Pendlerpauschale und Jobticket
Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen bezüglich Firmen-KFZ und Pendlerpauschale, Jobticket, Änderung der Lohnkontenverordnung 2013, Pendlerpauschale für Teilzeitkräfte, Pendlereuro sowie über den Pendlerzuschlag.
Sachbezüge 2014
Informieren Sie sich über die wichtigsten Neuerungen bezüglich den Sachbezug bei Dienstwohnungen, Sachbezug bei Parkplätzen sowie den Sachbezug bei Zinsersparnissen bei Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberkrediten.
Wichtige Werte 2014 in der Lohnverrechnung
Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen bezüglich Auflösungsabgabe, Ausgleichstaxe, Beitragssatz bei der Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmer bei niedrigem Einkommen, Beitragsrechtliche Werte 2014, Dienstgeberzuschlag zum DB, E-Card Service Entgelt, Pensionsabfindung sowie über die Verzugszinsen bei der ASVG.
Bildungsteilzeit, Pflegekarenz und Pflegefreistellung
Einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen bezüglich der Bildungsteilzeit, Pflege-, Betreuungs- und Begleitungsfreistellung sowie über das Pflegekarenzgeld in Österreich 2014.
Weitere wichtige Neuerungen und Praxistipps
Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen 2014 bezüglich der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU, Bildungsteilzeit, Änderung für Arbeiter bei Dienstverhinderung im Katastrophenfall, Einkommensbericht 2013, neue Einschleifregelung bei Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Rechtsmittelverfahren, Schulzeiten als Ersatz von Lehrzeiten, Solidarabgabe sowie über die SV-Meldung in Papierform.
Für den Bereich Lohnverrechnung bieten wir Ihnen eine individuelle Beratung in Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrechtsfragen an. Gut, wenn man hier einen Partner hat, der immer auf dem aktuellen Stand ist und schon heute weiß, was sich morgen an neuen Möglichkeiten es im Bereich Lohnverrechnung ergeben könnten. Unsere Kunden wissen, dass wir diese Anforderung optimal erfüllen und verlassen sich auf unsere Kompetenz.
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