Das Abgabenänderungsgesetz 2014 hat Auswirkungen auf die Rechtsform GmbH Light und die Mindest-Köst und führt zu Einschränkungen beim Gewinnfreibetrag bei Wohnbauanlagen. Im Zuge des neuen Abgabenänderungsgesetz in Österreich wurde auch die Grenze für Kleinbeitragsrechnungen auf 400 Euro erhöht. Weitere Änderungen durch das Gesetz betreffen die Gruppenbesteuerung, die Verlustrechnung, sowie Zinsen- und Linzenzabrechnungen.
GmbH Light und die Mindest-Köst
Das gesetzliche Mindeststammkapital der GmbH wird durch das Abgabenänderungsgesetz 2014 wieder auf EUR 35.000 erhöht. Damit steigt auch die Mindest-KöSt auch wieder auf EUR 1.750 an.
Einschränkungen beim Gewinnfreibetrag – Wohnbauanlagen
Die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014 und der dazu eingebrachte Abänderungsantrag sehen neuerliche Einschränkungen beim Gewinnfreibetrag vor und sorgen damit für Diskussionen: Wertpapiere mit Ausnahme von Wohnbauanleihen sollen für einige Jahre nicht mehr als begünstigte Investitionen gelten, und die seit 2013 geltende degressive Staffelung wird unbefristet verlängert.
Grenze für Kleinbetragsrechungen erhöht
Die derzeit vorliegende Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014 sieht die Anhebung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen vor. Nach nunmehr 30 Jahren – die letzte Anpassung erfolgte im Jahre 1984 – soll das Limit für Kleinbetragsrechnungen auf EUR 400 angehoben werden. Damit soll eine wesentliche Entlastung des unternehmerischen administrativen Aufwandes, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen – KMU, erreicht werden.
Gruppenbesteuerung, Verlustrechnung, Zinsen- und Lizenzabrechungen
Das Abgabenänderungsgesetz 2014 (AbgÄG 2014) sieht in der Regierungsvorlage eine Reihe von Änderungen im Bereich des Körperschaftsteuerrechts vor, zum Teil schon ab 1. März 2014. Dieser Artikel soll einen Überblick über diese Änderungen verschaffen, die leider (fast) allesamt Verschärfungen darstellen.
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