MLI erleichtert ab 2019 Maßnahmen gegen unfairen Steuerwettbewerb

19. Juni 2018 | Lesedauer: 2 Min

Österreich, Polen und Slowenien sind Vorreiter im Kampf gegen unfairen Steuerwettbewerb: Die drei Länder ermöglichen das Inkrafttreten des MLI (Multilateralen Instrumentes) ab 1.7.2018.

Das Ringen gegen Base Erosion and Profit Shifting – also gegen unfairen Steuerwettbewerb – hat die OECD/G20 schon vor ein paar Jahren aufgenommen. Wirkung zeigen können die entwickelten Maßnahmen aber erst, wenn sie auch global umgesetzt werden. Dabei spielt das Multilaterale Instrument (MLI) eine ganz wesentliche Rolle.

Für das generelle Inkrafttreten des MLI waren im ersten Schritt Ratifikationen von zumindest fünf Staaten notwendig.

1. Zentrale Rolle von CEE Staaten

Spannend ist dabei, dass sich gleich drei CEE-Staaten unter den ersten Staaten befinden, die das MLI bisher weltweit ratifiziert haben und damit zum Inkrafttreten des MLI beigetragen haben. Neben Österreich sind das auch Polen und Slowenien.

Ebenso spannend: Ratifiziert wurde das MLI außerdem bereits von zwei bisher als Steueroasen bekannten Staaten, nämlich Jersey und Isle of Man.

Und eines ist beim Blick auf die erfolgten Ratifizierungen des MLI auch klar erkennbar: Es gibt global und regional wesentliche Unterschiede, wie ernst und wie schnell Staaten den Kampf gegen unfaire Steuermodelle aufnehmen.

2. Die nächsten Milestones

Mit der Hinterlegung der Ratifikation Ende März durch Slowenien als fünftem Staat weltweit kann das MLI nunmehr ab 1.7.2018 in Kraft treten.

Für Österreich bedeutet das, dass die Doppelbesteuerungsabkommen mit Slowenien und Polen ab 2019 in der durch das MLI geänderten Form gelten werden.

Die restlichen 36 österreichischen Abkommen, die ebenfalls durch das MLI geändert werden sollen – darunter jene mit Hongkong, China, Indien, Russland sowie den EU-Staaten – werden dann abhängig von der Ratifikation durch die jeweiligen Vertragspartner adaptiert.

3. Was heißt das für internationale Unternehmen?

Die Änderungen in den Abkommen von Österreich werden klein, aber fein sein. Wesentlich ist die Einführung der „Principal Purpose Klausel“: Künftig kann von der Finanz die Anwendung eines Abkommens versagt werden, wenn einer der Hauptgründe für die gewählte Struktur die Erlangung eines Steuervorteils ist. Ebenso soll es Verbesserungen bei internationalen Steuerkonflikten geben.

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