Lohnprogramm mit Altersausnahmen

14. Oktober 2014 | Lesedauer: 1 Min

Was gibt es bei der Wahl eines Lohnverrechnungsprogrammes zu beachten?

Ab bestimmten Altersgrenzen entfallen einzelne Lohnnebenkosten bzw. Sozialversicherungsbeiträge. Diese händisch zu verwalten ist sehr mühsam, daher können die meisten gängigen Lohnprogramme – sofern die dafür notwendigen Daten korrekt hinterlegt sind – diese Altersgrenzen automatisch berücksichtigen. TPA Experten erklären, worauf Sie vor der Anschaffung einer neuer Payroll-Software achten sollten:

Features, die Ihr Lohnprogramm können sollte

  • U.a. entfallen der Dienstgeberbeitrag (DB, 4,5%)
  • sowie der Zuschlag zum DB (0,4%) bei Dienstnehmern nach Vollendung des 60. Lebensjahres.
  • Bei einem Dienstnehmer mit einem monatlichen Gehalt von EUR 2.000,00 betragen diese Lohnnebenkosten EUR 1.372,00 pro Jahr.

Der TPA Payroll-Check

Der von TPA entwickelte Personalverrechnungs-Check dient der kurzfristigen und raschen Analyse, ob in Ihrer Personalverrechnung sämtliche lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

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