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Kroatien: Steuer Update 2018

Kroatien: Steuer Update 2018

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Kroatien: Steuer Update 2018

Kroatien: Doppelbesteuerungsabkommen mit Kosovo in Kraft

Kroatien ändert diverse Bestimmungen bei der Umsatz-, Einkommen- und Körperschaftsteuer. Außerdem gilt seit Jahresbeginn das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Kosovo. Lesen Sie mehr.

Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug bei PKW

Bei Kauf oder Leasing von PKWs oder anderen Fahrzeugen der Personenbeförderung mit Anschaffungskosten bis zu HRK 400.000 pro Fahrzeug (inkl. sämtlicher zugehörigen Kosten) ist ein Vorsteuerabzug von 50 % möglich. Für einen Anschaffungsbetrag, der HRK 400.000 übersteigt, steht kein Vorsteuerabzug zu.

Der Schwellenwert für die verpflichtende umsatzsteuerliche Registrierung wird auf HRK 300.000 (ca. EUR 40.000) erhöht.

Bei Import von Maschinen und sonstigen Geräten, die im Anhang des UStG angeführt werden, geht die Steuerschuld auf den Steuerpflichtigen über, sofern deren Wert HRK 1 Mio. übersteigt.

Änderungen bei der Einkommensteuer

  • Die Unterbringung und Verpflegung von Saisonarbeitern, die außerhalb ihres Wohnorts bzw. Ortes des gewöhnlichen Aufenthalts ihre Arbeit verrichten, wird künftig nicht mehr dem Einkommen des Arbeiters zugerechnet. Für die Anwendbarkeit dieser Befreiung, müssen die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt werden und dürfen nicht bar bezahlt werden.
  • Wasser und andere nicht-alkoholische Getränke, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern während der Arbeitszeit unentgeltlich zur Verfügung stellt, zählen nicht als Sachbezug. Änderungen bei der Steuerkarte eines Steuerzahlers können elektronisch vorgenommen werden.
  • Der jährliche Grenzwert für steuerfreie Bezüge von Arbeitnehmern (Geschenke, kostenlos zur Verfügung gestellte Services, Waren etc.) wurde von HRK 400 auf HRK 600 angehoben.
  • Das RPO-Formular für Steuerzahler, die ausländische Einkünfte erzielen, kann nun nicht mehr nur durch den Steuerpflichtigen selbst, sondern auch durch dessen Arbeitgeber eingereicht werden.

Körperschaftsteuer: Änderung bei KFZ-Kosten

Die nicht-abzugsfähigen KFZ-Kosten wurden von 30 % auf 50 % erhöht – die Steuerbemessungsgrundlage erhöht sich daher auf 50 % der KFZ-Kosten.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Kosovo

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Kroatien und Kosovo ist seit 4. Dezember 2017 in Kraft und seit 1. Jänner 2018 anwendbar.

Die Abzug-Steuersätze laut DBA sind:

  • Dividenden:
    ƒƒ – 5 % (Beteiligungshöhe von mindestens 25 %),
    ƒƒ – ansonsten 10 %.
  • Zinsen: 5 %

Für Steuerzahler, die in Kroatien oder im Kosovo ansässig sind, gelten seit 1. Jänner 2018 begünstigte abkommensrelevante Steuersätze.

 

Informieren Sie sich auch über die wichtigsten aktuellen steuerlichen Neuerungen in folgenden Ländern, in denen die TPA Gruppe vertreten ist: Albanien, Bulgarien, Kroatien, Polen, Österreich, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn. Steuernews aus 11 Ländern

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