KMU-Investitionszuwachsprämie 2017/2018 soll rasch beantragt werden
Mit der KMU‑Investitionszuwachsprämie soll in den Jahren 2017 und 2018 ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen werden. Für diese direkte Förderung des Investitionszuwachses sollen vom Bundesministerium für Finanzen insgesamt EUR 175 Millionen bereitgestellt werden.
Obwohl die endgültigen Förderungsrichtlinien noch immer nicht vorliegen, können bereits seit dem 9. Jänner 2017 Förderanträge eingebracht werden. Derzeit können sich Förderungsnehmer hinsichtlich der Fördervoraussetzungen nur an der vom AWS (Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH, www.aws.at) veröffentlichten Kurzinformation orientieren.
1. Wer kann einen Förderantrag stellen?
Als Förderungsnehmer sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (unabhängig davon, ob natürliche oder juristische Person) mit bis zu 250 Mitarbeiterinnen und einer Betriebsstätte in Österreich vorgesehen. Gründer und Jungunternehmer, die kürzer als 3 Jahre tätig sind, sollen nicht förderungswürdig sein.
2. Welche Investitionen sollen gefördert werden?
Förderungswürdig sollen aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen einer in Österreich gelegenen Betriebsstätte sein. Wesentlich ist jedoch, dass die konkreten Neuinvestitionen bei Kleinst- und Kleinunternehmen zumindest um TEUR 50 (Investitionszuwachs) und bei mittleren Unternehmen zumindest um TEUR 100 höher liegen als der Wert der durchschnittlichen aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten der letzten drei Geschäftsjahre.
Ausgehend von der vorliegenden Kurzinformation des AWS sollen insbesondere folgende Investitionen keiner Förderung unterliegen:
- Leasingfinanzierte oder gebrauchte Wirtschaftsgüter;
- Ankauf von Fahrzeugen, die auch Transportzwecken dienen;
- Immaterielle Investitionen und Finanzanlagen;
- Grundstücke;
- Projekte mit förderbaren Kosten in Höhe von über EUR 5 Mio.
3. Wie hoch ist die Förderung für KMU?
Der als Einmalbetrag ausgezahlte steuerfreie Zuschuss soll für Kleinst- und Kleinunternehmen bis zu 15 % des Investitionszuwachses von zumindest TEUR 50 bis zu TEUR 450 und für Mittlere Unternehmen bis zu 10 % des Investitionszuwachses von zumindest TEUR 100 bis zu TEUR 750 betragen. Zu beachten ist, dass der Zuschuss die steuerlichen Anschaffungskosten und damit die steuerlichen Abschreibungen kürzt.
Wann und wie ist der Förderantrag von Unternehmern zu stellen?
Wichtig ist, dass der Förderantrag vor (!) Durchführungsbeginn des Projektes erfolgen muss. Als Durchführungsbeginn gelten die rechtsverbindliche Bestellung, der Beginn der Arbeiten oder der Baubeginn, das Datum der ersten Lieferung oder Leistung, der ersten Rechnung oder des Kaufvertrages oder der (An-)Zahlung.
Grundsätzlich ist der Förderantrag über das Onlineportal der AWS (Fördermanager: https://foerdermanager.awsg.at) vorzunehmen. Für Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft ist die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT) zuständig.
TPA Tipp zur Investitionszuwachsprämie
Nachdem die finalen Förderrichtlinien noch nicht feststehen, empfehlen wir, auch im Zweifel rasch den Förderantrag jedenfalls zu stellen. Wenn das Budget nämlich erschöpft ist, gibt es keine Förderung mehr.
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