Jobticket in Österreich ab 1. Jänner 2013

12. März 2013 | Lesedauer: 1 Min

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Jobticket in Österreich zur Benützung öffentlicher Verkehrsmittel

Zur Förderung der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel soll die bereits bisher bestehende Möglichkeit, dem Arbeitnehmer ein sog. Jobticket steuerfrei zur Verfügung zu stellen, rückwirkend ab 1. Jänner 2013 ausgedehnt werden. Bisher war die Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme des Jobtickets ein Anspruch auf das (kleine oder große) Pendlerpauschale.

Nunmehr soll der Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, auch jene Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf die Pendlerpauschale haben, zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem öffentlichen Verkehrsmittel befördern zu lassen, ohne dass dies beim Arbeitnehmer zu einem steuerpflichtigen Sachbezug führt.

Diese Regelung gilt auch für all jene Fälle, in denen der Arbeitgeber nur einen Teil der Kosten übernimmt. Die Rechnung der Streckenkarte hat auf den Arbeitgeber zu lauten und darf nicht übertragbar sein. Es ist zu erwarten, dass es bezüglich Netzkarten erlassmäßige Erleichterungen geben wird.

Steuer-Vorteile des Jobtickets

Der große Vorteil des Jobtickets liegt darin, dass beim Jobticket weder Sozialversicherung noch Lohnsteuer anfällt und beim Arbeitgeber die Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer) entfallen.

Hinweis: Wird das Jobticket anstatt des bisher gezahlten steuerpflichtigen Arbeitslohns zur Verfügung gestellt, dann liegt eine Gehaltsumwandlung vor, die nicht von dieser Begünstigung umfasst und daher steuerpflichtig ist.

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