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Final Call für die Investitionsprämie: Umsetzung der letzten Investitionen bis 28.02.2023 bei Anträgen bis EUR 20 Mio Investitionsvolumen

Final Call für die Investitionsprämie: Umsetzung der letzten Investitionen bis 28.02.2023 bei Anträgen bis EUR 20 Mio Investitionsvolumen

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Final Call für die Investitionsprämie: Umsetzung der letzten Investitionen bis 28.02.2023 bei Anträgen bis EUR 20 Mio Investitionsvolumen

Offene Anträge auf Gewährung der Investitionsprämie mit einem Investitionsvolumen bis EUR 20 Mio sind nun zeitnah abzuschließen, um die Investitionsprämie zu erhalten.

Abrechnungsfristen für die Investitionsprämie

Die letzte Maßnahme (späterer Zeitpunkt aus Inbetriebnahme und Bezahlung der Investition) muss zwingend bis 28.2.2023 abgeschlossen sein, um die Antragsvoraussetzungen einzuhalten. Zusätzlich hat eine Abrechnung binnen drei Monaten ab Abschluss der letzten Investition zu erfolgen. Wird die letzte Investition daher am 28.2.2023 in Betrieb genommen und bezahlt, endet die Abrechnungsfrist am 28.5.2023. Dieses Datum markiert daher jedenfalls das finale Abrechnungsdatum für alle Anträge mit einem Investitionsvolumen von bis zu EUR 20 Mio.

Sofern die letzten Investitionen bereits Ende 2022 abgeschlossen wurden, kann die Zeit bereits drängen und ist eine Abrechnung zeitnah vorzunehmen. Dahingehend empfehlen wir allen Förderwerbern einen kurzen Blick in die noch nicht abgeschlossenen Anträge und die potenziell geförderten Investitionen.

Wie erfolgt die Abrechnung der Investitionsprämie?

Die Abrechnung der Investitionsprämie hat über den aws-Fördermanager zu erfolgen über das online-Abrechnungsformular. Das Formular ist firmenmäßig zu unterfertigen und bei Anträgen über EUR 12.000 von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter zu bestätigen.

Für Anträge mit einem Investitionsvolumen von mehr als EUR 20 Mio ist ein verlängerter Durchführungszeitraum bis 28.02.2025 vorgesehen.

Abschließend weisen wir auf die bestehenden Mitteilungspflichten gegenüber der aws bei Änderungen zu (offenen) Anträgen hin. Diese Mitteilungspflicht umfasst u.a. folgende Sachverhalte:

  • Der Antrag wird vor Auszahlung der Investitionsprämie storniert
  • Eine fristgerechte Realisierung der Investition bis 28.02.2023 bzw 28.02.2025 ist nicht möglich.
  • Die geförderte Investition wird nicht widmungsgemäß verwendet oder scheidet innerhalb der der 3-jährigen Sperrfirst aus dem inländischen Betriebsvermögen aus (Ausnahme: international genutzte Software)
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
  • Veräußerung, Aus- oder Umgründung, Schenkung, Übergabe im Erbwege oder Übernahme des Unternehmens

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