Wie sieht es aktuell im CEE/SEE-Raum mit den Aktionen gegen Steuervermeidung und Gewinnverschiebungen aus? Verschaffen Sie sich jetzt einen Überblick zum aktuellen Umsetzungsstand ausgewählter Anti-BEPS Maßnahmen.
BEPS Aktionsplan und EU ATAD
Der OECD/G20 BEPS Aktionsplan empfiehlt eine Reihe von Maßnahmen gegen Steuervermeidung und Gewinnverschiebungen von multinationalen Konzernen. Auf Basis der zwei EU Anti Tax Avoidance Directives sind einige dieser Maßnahmen schon ab 2019 von den EU Mitliedstaaten verpflichtend umzusetzen. Wir informieren Sie über den aktuellen Umsetzungsstand ausgewählter Anti-BEPS Maßnahmen in CEE/SEE Staaten.
Umsetzung Controlled Foreign Company (CFC) Regime
Die EU Mitgliedstaaten sind verpflichtet, ab 2019 ein CFC Regime (auch: Hinzurechnungsbesteuerung) umzusetzen. Die Hinzurechnungsbesteuerung bewirkt eine Hinzurechnung und Besteuerung von bestimmten niedrigbesteuerten Passiveinkünften (zB Zinsen, Lizenzen, Veräußerungsgewinne aus Portfoliobeteiligungen, Finanzierungsleasing sowie Abrechnungsunternehmen) ausländischer Tochtergesellschaften direkt bei der Muttergesellschaft.
Folgende Tabelle zeigt den Umsetzungstand in CEE/SEE Staaten und informiert darüber, ob die Hinzurechnungsbesteuerung auch für Personengesellschaften sowie Betriebsstätten zu beachten ist (Stand: September 2018):
AT | BG | HR | CZ | HU | PL | RO | RS | SK | SI | |
CFC lt EU Richtlinie | Ja, ab 2019 | geplant | geplant | Nein | Ja | nicht anwendbar | Ja | Nein | ||
hat CFC Regeln | Ja, ab 2019 | geplant | geplant | Nein | Ja | nein | Ja, ab 2019 | Nein | ||
CFC für PersGes & Betriebstätten | Ja | Nein | geplant | Nein | Ja | nein | Ja: PersGes Nein: BS | Nein |
Zinsschranke
Eine weitere Maßnahme gegen die Aushöhlung der lokalen Besteuerungsgrundlage stellt die Zinsschrankenregel dar: Diese limitiert den steuerlichen Zinsabzug bis zur Höhe eines lokal festzulegenden Prozentsatzes des steuerlichen EBITDA (Earnings before Income Taxes Depreciation Amortization). Diese Maßnahme ist von den EU Mitgliedstaaten grundsätzlich bis spätestens 2024 umzusetzen – unter der Voraussetzung, dass bereits gleichwertige Maßnahmen bestehen. In Österreich wird die Zinsschranke voraussichtlich erst ab 2024 gelten.
AT | BG | HR | CZ | HU | |
Zinsschranke laut EU RL | Nein | geplant | geplant | Nein | Nein |
Fixer %-Satz als Begrenzung des Nettozinsaufwands vom EBITDA | Nein | geplant | geplant | Nein | Nein |
Ausnahme von der Zinsschranke | nicht anwendbar |
PL | RO | RS | SK | SI | |
Zinsschranke laut EU RL | Ja, ab 2018 | Ja | nicht anwendbar | Nein | Nein |
Fixer %-Satzals Begrenzung des Nettozinsaufwands vom EBITDA | Ja: 30% | JA: 10% | nein | Ja: 25% | NEIN |
Ausnahme von der Zinsschranke | Darlehen <PLN 3 Mio. | Darlehen <TEUR 200 | nicht anwendbar | ja | nicht anwendbar |
- Ausgenommen von der Zinsschranke sind in Polen und Rumänien alle Finanzinstrumente
- Ausnahmen in der Slowakei Finanzinstitute und Investmentfonds.
Studien zum Thema Zinsschranke
TPA Steuerberater Gerald Kerbl und weitere Experten haben 2 Simulations-Studien zur Zinsschranke erstellt, die Sie hier einfach bestellen können:
Lizenzeinkünfte von Patentboxen
Substanzvoraussetzungen für steuerliche Begünstigungen im Zusammenhang mit Lizenzeinkünften („Patentboxen“)
Steuerliche Begünstigungen – insbesondere niedrige Steuersätze für Lizenzeinkünfte lokaler Gesellschaften im Rahmen von Patentboxen – sollen entsprechend den Anti-BEPS-Maßnahmen nur mehr dann von Staaten eingeräumt werden, wenn ein gewisses Mindestmaß an lokaler Aktivität und lokaler Wertschöpfung im Zusammenhang mit den Lizenzeinkünften gewährleistet ist (sogenannter „Nexus“).
Die folgende Tabelle zeigt, in welchen CEE/SEE Staaten Patentbox-Regime mit entsprechenden Substanzanforderungen bestehen:
Welche Staaten haben ein Patentbox-Regime mit Substanzanforderungen |
|||||||||
AT | BG | HR | CZ | HU | PL | RO | RS | SK | SI |
Nein | Nein | Nein | Nein | Ja | geplant | Nein | Nein | Ja | Nein |
- In Polen wurde im August 2018 eine öffentliche Konsultation durchgeführt, bei der auch die Einführung einer Patentbox mit 5% Steuersatz auf Lizenzeinkünfte aus bestimmten immateriellen Vermögenswerten diskutiert wurde. In den Ende September 2018 veröffentlichten Gesetzesvorschlag wurde die Patentbox allerdings nicht aufgenommen. Eine allfällige Gesetzesvorlage bleibt also noch abzuwarten.
- In Ungarn wurde die Patentbox nach den Anforderungen des Nexus-Ansatzes eingeführt.
Verrechnungspreisdokumentation und Country-by-Country Reporting (CbCR)
Verrechnungspreisdokumentation sowie Country-by-Country (CbC) Reporting sind wesentliche Maßnahmen aus dem OECD/G20 Aktionsplan. Im Hinblick auf die Verrechnungspreisdokumentation wurde dabei insbesondere die Gliederung in Master File sowie Local File mit bestimmten Mindestinhalten neu definiert. Für internationale Konzerne mit Umsatz über EUR 750 Mio. ergibt sich außerdem die Verpflichtung zur Einreichung von CbC-Reports, die in der Folge zwischen allen Finanzverwaltungen, in denen sich Geschäftseinheiten des Konzerns befinden, automatisch ausgetauscht werden. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick, in welchen Staaten diese Neuerungen entweder gesetzlich oder per Verordnung umgesetzt wurden (Stand: September 2018).
CbCR nach Ländern |
||||||||||
AT | BG | HR | CZ | HU | PL | RO | RS | SK | SI | |
Master File | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Nein | Nein | Ja | Ja |
Local File | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | eigene | eigene | Ja | Ja |
Lokale CbCR | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Nein | Ja | Ja |
Automatischer Austausch | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Nein | Nein | Ja |
TPA Tipp
Unsere TPA Experten in Österreich sowie in den CEE/SEE Staaten stehen Ihnen gerne für Details zu den einzelnen Regeln sowie deren Auswirkungen auf Ihr konkretes Geschäftsmodell zur Verfügung.
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