CEE/SEE: Internationale Gewinnverlagerung

25. Oktober 2018 | Lesedauer: 4 Min

Wie sieht es aktuell im CEE/SEE-Raum mit den Aktionen gegen Steuervermeidung und Gewinnverschiebungen aus? Verschaffen Sie sich jetzt einen Überblick zum aktuellen Umsetzungsstand ausgewählter Anti-BEPS Maßnahmen.

BEPS Aktionsplan und EU ATAD

Der OECD/G20 BEPS Aktionsplan empfiehlt eine Reihe von Maßnahmen gegen Steuervermeidung und Gewinnverschiebungen von multinationalen Konzernen. Auf Basis der zwei EU Anti Tax Avoidance Directives sind einige dieser Maßnahmen schon ab 2019 von den EU Mitliedstaaten verpflichtend umzusetzen. Wir informieren Sie über den aktuellen Umsetzungsstand ausgewählter Anti-BEPS Maßnahmen in CEE/SEE Staaten.

Umsetzung Controlled Foreign Company (CFC) Regime

Die EU Mitgliedstaaten sind verpflichtet, ab 2019 ein CFC Regime (auch: Hinzurechnungsbesteuerung) umzusetzen. Die Hinzurechnungsbesteuerung bewirkt eine Hinzurechnung und Besteuerung von bestimmten niedrigbesteuerten Passiveinkünften (zB Zinsen, Lizenzen, Veräußerungsgewinne aus Portfoliobeteiligungen, Finanzierungsleasing sowie Abrechnungsunternehmen) ausländischer Tochtergesellschaften direkt bei der Muttergesellschaft.

Folgende Tabelle zeigt den Umsetzungstand in CEE/SEE Staaten und informiert darüber, ob die Hinzurechnungsbesteuerung auch für Personengesellschaften sowie Betriebsstätten zu beachten ist (Stand: September 2018):

AT BG HR CZ HU PL RO RS SK SI
CFC lt EU Richtlinie Ja, ab 2019 geplant geplant Nein Ja nicht anwendbar Ja Nein
hat CFC Regeln Ja, ab 2019 geplant geplant Nein Ja nein Ja, ab 2019 Nein
CFC für PersGes & Betriebstätten Ja Nein geplant Nein Ja nein Ja: PersGes Nein: BS Nein

Zinsschranke

Eine weitere Maßnahme gegen die Aushöhlung der lokalen Besteuerungsgrundlage stellt die Zinsschrankenregel dar: Diese limitiert den steuerlichen Zinsabzug bis zur Höhe eines lokal festzulegenden Prozentsatzes des steuerlichen EBITDA (Earnings before Income Taxes Depreciation Amortization). Diese Maßnahme ist von den EU Mitgliedstaaten grundsätzlich bis spätestens 2024 umzusetzen – unter der Voraussetzung, dass bereits gleichwertige Maßnahmen bestehen. In Österreich wird die Zinsschranke voraussichtlich erst ab 2024 gelten.

AT BG HR CZ HU
Zinsschranke laut EU RL Nein geplant geplant Nein Nein
Fixer %-Satz als Begrenzung des Nettozinsaufwands vom EBITDA Nein geplant geplant Nein Nein
Ausnahme von der Zinsschranke nicht anwendbar
PL RO RS SK SI
Zinsschranke laut EU RL Ja, ab 2018 Ja nicht anwendbar Nein Nein
Fixer %-Satzals Begrenzung des Nettozinsaufwands vom EBITDA Ja: 30% JA: 10% nein Ja: 25% NEIN
Ausnahme von der Zinsschranke Darlehen <PLN 3 Mio. Darlehen <TEUR 200 nicht anwendbar ja nicht anwendbar
  • Ausgenommen von der Zinsschranke sind in Polen und Rumänien alle Finanzinstrumente
  • Ausnahmen in der Slowakei Finanzinstitute und Investmentfonds.

Studien zum Thema Zinsschranke

TPA Steuerberater Gerald Kerbl und weitere Experten haben 2 Simulations-Studien zur Zinsschranke erstellt, die Sie hier einfach bestellen können:

Lizenzeinkünfte von Patentboxen

Substanzvoraussetzungen für steuerliche Begünstigungen im Zusammenhang mit Lizenzeinkünften („Patentboxen“)
Steuerliche Begünstigungen – insbesondere niedrige Steuersätze für Lizenzeinkünfte lokaler Gesellschaften im Rahmen von Patentboxen – sollen entsprechend den Anti-BEPS-Maßnahmen nur mehr dann von Staaten eingeräumt werden, wenn ein gewisses Mindestmaß an lokaler Aktivität und lokaler Wertschöpfung im Zusammenhang mit den Lizenzeinkünften gewährleistet ist (sogenannter „Nexus“).

Die folgende Tabelle zeigt, in welchen CEE/SEE Staaten Patentbox-Regime mit entsprechenden Substanzanforderungen bestehen:

Welche Staaten haben ein Patentbox-Regime mit Substanzanforderungen

AT BG HR CZ HU PL RO RS SK SI
Nein Nein Nein Nein Ja geplant Nein Nein Ja Nein
  • In Polen wurde im August 2018 eine öffentliche Konsultation durchgeführt, bei der auch die Einführung einer Patentbox mit 5% Steuersatz auf Lizenzeinkünfte aus bestimmten immateriellen Vermögenswerten diskutiert wurde. In den Ende September 2018 veröffentlichten Gesetzesvorschlag wurde die Patentbox allerdings nicht aufgenommen. Eine allfällige Gesetzesvorlage bleibt also noch abzuwarten.
  • In Ungarn wurde die Patentbox nach den Anforderungen des Nexus-Ansatzes eingeführt.

Verrechnungspreisdokumentation und Country-by-Country Reporting (CbCR)

Verrechnungspreisdokumentation sowie Country-by-Country (CbC) Reporting sind wesentliche Maßnahmen aus dem OECD/G20 Aktionsplan. Im Hinblick auf die Verrechnungspreisdokumentation wurde dabei insbesondere die Gliederung in Master File sowie Local File mit bestimmten Mindestinhalten neu definiert. Für internationale Konzerne mit Umsatz über EUR 750 Mio. ergibt sich außerdem die Verpflichtung zur Einreichung von CbC-Reports, die in der Folge zwischen allen Finanzverwaltungen, in denen sich Geschäftseinheiten des Konzerns befinden, automatisch ausgetauscht werden. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick, in welchen Staaten diese Neuerungen entweder gesetzlich oder per Verordnung umgesetzt wurden (Stand: September 2018).

CbCR nach Ländern

AT BG HR CZ HU PL RO RS SK SI
Master File Ja Ja Ja Ja Ja Ja Nein Nein Ja Ja
Local File Ja Ja Ja Ja Ja Ja eigene eigene Ja Ja
Lokale CbCR Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Nein Ja Ja
Automatischer Austausch Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Nein Nein Ja

TPA Tipp

Unsere TPA Experten in Österreich sowie in den CEE/SEE Staaten stehen Ihnen gerne für Details zu den einzelnen Regeln sowie deren Auswirkungen auf Ihr konkretes Geschäftsmodell zur Verfügung.

 

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