Grunderwerbsteuer Deutschland: Geplante Änderungen

27. April 2021 | Lesedauer: 3 Min

Deutschland: Umsatzsteuer COVID-19

Grunderwerbsteuer auf Anteilsübertragungen und Anteilsvereinigungen: Änderungen in Deutschland

Schon seit geraumer Zeit planen die Finanzverwaltung und der Gesetzgeber in Deutschland, die Besteuerung von Anteilsübertragungen und Anteilsvereinigungen an grundbesitzenden Gesellschaften zu reformieren. Nach fast 2 Jahren befindet sich die Reform nun auf der Zielgeraden. Unsere Steuerexperten haben hier die geplanten Änderungen der Grunderwerbsteuer Deutschland  für Sie zusammengefasst!

Was ist das Ziel der Reform der Grunderwerbsteuer?

Ziel der Reform der Grunderwerbsteuer – GrESt ist es, derzeit zulässige Gestaltungen zur Vermeidung von GrESt weiter einzuschränken. Die aktuelle Gesetzeslage gewährt – wie in Österreich auch – einen gewissen Spielraum, sodass etwa der Erwerb von nur 94 % an einer Immobiliengesellschaft in vielen Fällen nicht der GrESt unterliegt.

Welche Änderungen der Grunderwerbsteuer sind geplant?

Wir bringen hier die wichtigsten Änderungen der Grunderwerbsteuer in Deutschland im Überblick:

Absenkung der 95%-Grenze auf 90%

Die kritische Beteiligungshöhe, bei der durch Vermögensbeteiligungen bzw. Anteilsübertragungen GrESt ausgelöst wird, soll in Deutschland von derzeit 95 % auf 90 % abgesenkt werden. In Österreich liegt diese Schwelle bei 95 %.

Schaffung eines neuen Ergänzungstatbestands für Kapitalgesellschaften

Die direkte oder indirekte Übertragung von mindestens 90 % der Anteile an einer immobilienhaltenden Kapitalgesellschaft auf neue Gesellschafter innerhalb eines Zehn-Jahres-Zeitraums soll zukünftig GrESt auslösen. Bei Kapitalgesellschaften soll daher nicht länger nur das Erreichen einer qualifizierten Beteiligungsquote durch einen Mehrheitsgesellschafter ausschlaggebend sein. Eine vergleichbare Regelung gibt es in Deutschland schon länger für Personengesellschaften und seit 2016 auch in Österreich.

Anders als bisher soll es daher nicht mehr möglich sein, das Entstehen der GrESt zu vermeiden, indem grundbesitzende Gesellschaften zwar zu 100 %, aber über eine Akquisitionsstruktur mit zwei neuen Investoren angekauft werden: 2-Erwerber-Modell mit derzeit 94,9 % / 5,1 %.

Börsenklausel: Da diese Regelung bei börsennotierten Gesellschaften aufgrund des Börsenhandels zu durchgängig grunderwerbsteuerbaren Vorgängen führen würde, sollen Anteilsübertragungen aufgrund von Börsengeschäften ausgenommen werden.

Verlängerung der Fristen von 5 auf 10 Jahre

Die derzeitigen 5-Jahres-Fristen in den Vorschriften des GrEStG auf 10 Jahre verlängert werden. Bislang wird bspw. GrESt erhoben, wenn mindestens 95 % der Anteile am Vermögen einer grundbesitzenden Personengesellschaft innerhalb von 5 Jahren auf neue Gesellschafter übergehen; Gleiches gilt in Österreich.

Gestaltungen in der Praxis, die vorsehen, dass in einem ersten Schritt 94,9 % der Anteile am Vermögen der Personengesellschaft auf einen neuen Gesellschafter übertragen und erst nach Ablauf von 5 Jahren die restlichen 5,1 % übertragen werden, sollen durch die Verlängerung der Frist auf 10 Jahre erschwert werden.

Wann treten die Steueränderungen in Deutschland in Kraft?

Die Gesetzesänderungen sollen erstmalig auf Erwerbsvorgänge anzuwenden sein, die nach Ablauf des 30. Juni 2021 verwirklicht werden. Im Zusammenhang mit den Inkrafttretens-Bestimmungen sind zusätzlich diverse – zum Teil komplex ausgestaltete – Übergangsvorschriften zu berücksichtigen.

Ausblick

Die oben skizzierten Gesetzesänderungen stammen aus der vom Finanzausschuss des Bundestags am 15. April 2021 veröffentlichten Beschlussempfehlung zum „Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes“. Nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs im Bundestag muss noch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen.

Schon jetzt ist absehbar, dass die Gesetzesänderungen zu erheblichen Einschränkungen für Neuinvestoren und zu einer erheblichen Mehrbelastung für bestehende Immobilien-Portfolios führen wird. Die Gesetzesänderungen und die Übergangsbestimmungen sind äußerst komplex und bei unmittelbaren und auch mittelbaren Immobilientransaktionen jedenfalls sorgfältig zu prüfen.

 

Haben Sie noch Fragen zu den geplanten Änderungen der Grunderwerbsteuer in Deutschland? Kontaktieren Sie unsere Steuerexperten!

 

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