Going Green: Neue Vorgaben für Kreditvergaben

3. Dezember 2021 | Lesedauer: 3 Min

Die EU hat sich im Rahmen des europäischen Green Deals zur Reduktion der Netto-Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 55% im Vergleich zum Jahr 1990 verpflichtet. Europa soll bis zum Jahr 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent werden. Was haben diese Klimaziele allerdings mit künftigen Kreditvergaben zu tun? Unsere Steuer-Experten haben hier alles zu den neuen Vorgaben für Kreditvergaben in Österreich für Sie zusammengefasst.

WORÜBER HABEN UNTERNEHMEN BEI KREDITVERGABEN KÜNFTIG AUSKUNFT ZU GEBEN?

Durch die EU-Taxonomie-Verordnung verfügen Banken erstmals über ein EUweit einheitliches Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten und damit über eine Richtschnur für die Informationsabfrage vor Kreditvergaben. Dabei ist nicht nur die aktuelle Situation zu ermitteln, sondern auch die künftige Entwicklung abzuschätzen.

Um Risiken angemessen beurteilen zu können, sind in einem nächsten Schritt im Kreditvergabeprozess die regional-, sektor- und unternehmensspezifisch relevanten ESG-Faktoren zu ermitteln und mit der abgefragten Nachhaltigkeitsperformance und -strategie eines Unternehmens zu vergleichen. Durch diesen Prozess kann ein Kreditinstitut abschätzen, wie nachhaltig sich der Kreditnehmer in Zukunft entwickeln wird. Es ist daher zu erwarten – bzw. bereits Realität –, dass ökologisch verantwortungsbewusste Unternehmen künftig bessere Kreditkonditionen verhandeln können.

Die einzubeziehenden Themenbereiche lassen sich wie folgt gliedern:

Umwelt

  • Treibhausgasausstoß – THG Emissionen
    • Gesamte THG Emissionen in CO2- Äquivalenten des Unternehmens, aus der Erzeugung von zugekaufter Energie und der Wertschöpfungskette, zB Zulieferer, Dienstleister, Endverbraucher
    • Eingesetzte Leistungskennzahlen zur Nachverfolgung des CO2-Fußabdrucks
    • Konkrete THG Reduktionsziele und Maßnahmen zu deren Erreichung sowie Maßnahmen zur Reduktion von fossilem Energieverbrauch und allfällige Begründungen bei mangelnder Zielerreichung
  • Strategien und Belastungen von Unternehmen, die Teil des ETS – EU-Emissionshandelssystems sind
    • Auswirkungen des ETS auf die Gewinn- und Verlustrechnung
    • Entwicklung der Gratiszuteilungen und Absicherungsmaßnahmen gegen ETS-Preiserhöhungen
  • (Gefährliche) Abfallproduktion, Wiederverwendung von Abfall und dessen Vermeidung, Einsatz nachwachsender Rohstoffe
  • Wasserverbrauch und Maßnahmen zu dessen Reduktion
  • Produktionsstätten in Ländern mit geringen Umweltvorschriften
  • Auswirkungen betrieblicher Aktivitäten auf das Tierwohl und die Biodiversität
  • Investitionsverhalten
    • Investitionen und Pläne für den Einsatz erneuerbarer Energiequellen
    • CapEx, dh Anteil der Gesamtinvestitionen in Verbindung mit ökologisch nachhaltigen Vermögenswerten oder Wirtschaftsaktivitäten
    • THG Kompensationen – Offsets
    • Ressourcen- und energieeffiziente Gebäude
  • Mögliche negative Auswirkungen des Klimawandels auf das Unternehmen: Produktion, Beschaffung, Verkauf etc.

Soziales und Governance

  • Richtlinien/KPIs zur Förderung von Arbeitnehmersicherheit, sozialer Verantwortung, Menschenrechten, Korruptionsprävention
  • Vorgabe von Standards in der Wertschöpfungskette zur Eingrenzung von ESG-Risiken
  • Information über Gerichtsverfahren und andere Kontroversen hinsichtlich Umweltschutz, Rechtsstaatlichkeit, Ethik, Steuervermeidung, Preisabsprachen, Lobbyaktivitäten, Cybersicherheit, etc. und deren mögliche finanzielle Auswirkungen
  • Transparenz hinsichtlich der Eigentümerverhältnisse, Managementstruktur und ESG-Risiken im Sinn der oben angeführten Punkte.

TPA TIPP: Verfügt ein Kreditnehmer über externe ESG Ratings, ISO- oder vergleichbare Zertifikate und arbeitet bereits mit konkreten Unternehmensrichtlinien und der EU-Taxonomie-VO (inklusive Risk Management und Kontrollfunktionen), wird dies ebenfalls positiv miteinbezogen.

Auch die Nominierung eines Nachhaltigkeitsbeauftragten und die Offenlegung von Nachhaltigkeitsberichten – selbst wenn diese noch nicht gesetzlich notwendig sein sollten – gegenüber dem Kreditinstitut sind von Vorteil. Viele der hierfür notwendigen Informationen sind im betrieblichen Rechnungswesen vorhanden, bzw. können relativ leicht erhoben werden. TPA unterstützt sie hierbei gerne!

Green Finance - ESG - Klimawandel - Umwelt - Nachhaltigkeit - TPA News

SURFEN SIE SCHON AUF DER GRÜNEN ERFOLGSWELLE?

Der Zusammenhang zwischen Nachhaltigkeitsrisiken und Kreditkonditionen zeigt: Nachhaltiges Handeln wird zunehmend zu einem wesentlichen Faktor für einen dauerhaften Unternehmenserfolg. Der Druck auf Unternehmen, über ihren sozialen und ökologischen Fußabdruck zu berichten, steigt zunehmend. Ein nachhaltiges Unternehmen handelt nicht nur im Einklang mit ökonomischen, ökologischen und sozialen Werten, sondern verfügt auch über eine Strategie zur Erfassung von ESG-Risken und Chancen, und legt diese in Nachhaltigkeitsberichten offen.

Auf Ebene der EU und durch den nationalen Gesetzgeber ist mit einer kontinuierlichen Erweiterung und Verschärfung der Vorgaben zu rechnen. Wer sich nicht auf dem Laufenden hält, droht in Rückstand zu geraten und finanzielle Nachteile zu erleiden. Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei der Entwicklung einer maßgeschneiderten Nachhaltigkeitsstrategie, die Ihr Unternehmen auf die grüne Erfolgswelle führt.

 

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