Gegen Steuerbetrug und Abgabenhinterziehung
Steuerbetrug und Abgabenhinterziehung einzudämmen: Das ist das Ziel des zentralen Kontenregisters, das mit dem Bankenpaket in Österreich eingeführt wurde.
Seit 1.10.2016 ist es den Abgabenbehörden – bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen – massiv erleichtert, die Existenz von Konten und Depots abzufragen. Österreich ist damit dem „gläsernen Steuerpflichtigen“ einen Schritt näher gerückt.
Was ist das zentrale Kontenregister?
Das zentrale Kontenregister ist eine Datenbank, die Informationen über alle Konten bereitstellt, die bei inländischen Banken geführt werden. Die im Register gespeicherten Daten enthalten ua. die Kontonummer, den Namen und das Geburtsdatum des Kontoinhabers sowie die Errichtungs- & Schließungsdaten eines Kontos.
Wann ist eine Kontoeinsicht zulässig?
Bisher mussten – um Auskünfte dieser Art zu bekommen – Anfragen an alle Banken Österreichs gestellt werden. (Auskünfte wurden jedoch nur in einem (finanz-) strafrechtlichen Kontext erteilt.) Nun beschränkt sich der Aufwand auf einen Ergänzungsauftrag an den Abgabepflichtigen und den Aufruf der Datenbank. Informationen zu Kontoständen bzw. -bewegungen dürfen von den Behörden jedoch nach wie vor nicht ohne weiteres eingesehen werden. Eine Konteneinschau ist nur mit richterlicher Genehmigung zulässig (§ 9 KontRegG).
Haben Sie Fragen zum zentralen Kontoregister? Kontaktieren Sie unsere Expertin: Steuerberaterin Anja Cupal
- Weitere aktuelle Steueränderungen und Steuertipps: News-Übersicht
- Alles über das Ende des Bankgeheimnisses