Geänderte Rechnungsgrundlagen bringen höhere Personalrückstellungen

3. April 2019 | Lesedauer: 2 Min

Lebenserwartung Personalrückstellungen

Neue Rechnungsgrundlagen für Personalrückstellungen

Aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung wurden im Jahr 2018 neue Rechnungsgrundlagen (Österreich) veröffentlicht, die zu höheren Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen führen. Sollte die dadurch verursachte Erhöhung der Personalrückstellungen dazu führen, dass auch mit zusätzlichen Angaben gemäß § 222 Absatz 2 UGB kein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt werden kann, dann kann der aus der Umstellung der Rechnungsgrundlagen entstandene Aufwand auf bis zu 5 Jahre verteilt werden.

Verteilung der Personalrückstellungen auf 5 Jahre

Es besteht somit durch die neue Rechnungsgrundlage die Möglichkeit,

  • sofort die erhöhten Rückstellungen anzusetzen oder
  • den Aufwand, der sich aus der Umstellung ergibt, auf bis zu fünf Jahre gleichmäßig zu verteilen.

Bei Verteilung besteht bei gleichzeitiger Geltung einer Ausschüttungssperre die Möglichkeit,

  • einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe des hinausgeschobenen Aufwands bei gleichzeitig voller Rückstellunghöhe auszuweisen, oder
  • den (vollen) Rückstellungsbetrag um den hinausgeschobenen Aufwand zu kürzen.

Override-Verordnung für neue Rechnungsgrundlagen

Dies wurde in der sogenannten Override-Verordnung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz geregelt und gilt für Jahresabschlüsse von Geschäftsjahren, die nach dem 31. Dezember 2017 enden (!) und am 20.11.2018 noch nicht aufgestellt waren.

Ob die Verordnung aber überhaupt gesetzeskonform ist, ist etwas fraglich, sie ist aber in Kraft; eventuell wird sie aber durch den Verfassungsgerichtshof später einmal aufgehoben. Steuerlich besteht eine eigene Dreijahresverteilungsverpflichtung.

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