Das ursprüngliche Fördervolumen der COVID-19 Investitionsprämie war im Investitionsprämiengesetz mit 1 Mrd. Euro begrenzt. Aufgrund des enormen Andrangs war diese Milliarde jedoch – wie von vielen Beratern erwartet – bereits innerhalb kürzester Zeit aufgebraucht.
Am 30. September 2020 hat der Gesetzgeber nun das Fördervolumen um eine weitere Milliarde auf insgesamt 2 Mrd. Euro (vgl. § 1 Abs. 3) aufgestockt (vgl.RIS – Investistionsprämiengesetz)
Über eine weitere Ausdehnung wird bereits diskutiert.
Die I-Prämie von 7 % bzw 14 % für bestimmte begünstigte Investitionen (Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit/Life-Science) kann noch bis 28.2.2021 beantragt werden.
TPA Tipp:
Da es nicht zwingend zu einer weiteren Aufstockung über die EUR 2 Mrd kommen muss, empfiehlt sich generell eine rasche Beantragung.
Förderfähig sind aktivierungspflichtige Neuinvestitionen ins materielle und immaterielle abnutzbare Anlagevermögen. Hierzu hat der Unternehmer eine erste Maßnahme (zB Bestellung, Kaufvertrag, Lieferung) im Zeitraum vom 1.8.2020 bis 28.2.2021 zu setzen und einen entsprechenden Antrag an die AWS GmbH zu stellen.
Die Auszahlung der I-Prämie erfolgt nach vollständiger Bezahlung und Inbetriebnahme der Anlage.
Nähere Informationen zur Investitionsprämie finden Sie hier in unseren News-Beiträgen:
Gerne unterstützen wir Sie oder übernehmen für Sie die Beantragung der Investitionsprämie für Ihre Investitionen.