Klimaziele: So wird Ihr Unternehmen „Fit for 55“!
Am 14. Juli 2021 hat die Europäische Kommission das „Fit for 55“-Paket für die Bereiche Klima, Energie, Landnutzung, Verkehr und Steuern vorgestellt. Ziel ist es, im Rahmen des europäischen Green Deals die Netto-Treibhausgasemissionen durch zwölf Maßnahmen bis zum Jahr 2030 drastisch zu reduzieren. So sollen die Emissionswerte im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 55 % gesenkt werden. Ab dem Jahr 2050 soll Europa mit der Umsetzung der Klimaziele zum ersten klimaneutralen Kontinent werden.
Im Folgenden haben wir wesentlichsten Aspekte der EU-Klimaziele für Sie zusammengefasst:
Welche Auswirkungen sind für die Immobilienbranche und den Straßenverkehr zu erwarten?
Ausdehnung des Emissionshandels
Die EU-Kommission schlägt vor, den Emissionshandel ab 2026 auf den Straßenverkehr und den Gebäudesektor auszudehnen. Dadurch wird eine Beschleunigung des Umstiegs auf umweltfreundliche Heiz- und Antriebsstoffe sowie eine Verkürzung der Amortisationszeiten für Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden erwartet. Für die Emissionen sollen Höchstgrenzen gelten, die im Laufe der Zeit zur Reduktion der Gesamtemissionen gesenkt werden können.
Die Abwicklung soll − getrennt vom bestehenden Emissionshandelssystem − über die Kraft- und Heizstoffanbieter erfolgen. Die Teilnahme einzelner Haushalte oder Verkehrsteilnehmer am Emissionshandel ist nicht geplant.
Änderung der Energiebesteuerungsrichtlinie
In Ergänzung zum Emissionshandel hat die EU-Kommission die Energiebesteuerungsrichtlinie überarbeitet. Die darin vorgesehene Kraftstoffbesteuerung soll Anreize für eine effiziente Energienutzung und den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bieten.
Aktualisierung der Energieeffizienzrichtlinie
Mittels aktualisierter Energieeffizienzrichtlinie soll der Energieverbrauch bis zum Jahr 2030 durch verbindliche Energieeffizienzziele im Vergleich zu den Basisprojektionen um 9 % sinken
Überarbeitung der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden noch dieses Jahr überarbeitet werden, um Gebäuderenovierungen zu erleichtern.
Wie sollen umweltfreundliche Mobilität, Energiequellen und Produktionsweisen forciert werden?
Strengere CO2-Normen
Das „Fit für 55“-Paket enthält strengere CO2-Emissionsnormen für PKW und leichte Nutzfahrzeuge und verpflichtet zum Ausbau öffentlicher Ladestationen und Wasserstofftankstellen, um den Übergang zur emissionsfreien Mobilität zu beschleunigen. Durch die geplante Einbindung des Verkehrs- und Transportwesens in den Emissionshandel und die überarbeitet Energiebesteuerung werden Anreize geschaffen, auf Verkehrsmittel mit Nutzung sauberer Kraftstoffe umzusteigen. Auch für den Luft- und Schiffsverkehr sind Verschärfungen geplant.
TPA Hinweis: In Österreich wurde per 1. Juli 2021 die Normverbrauchsabgabe (NoVA) in Abhängigkeit vom CO2-Ausstoß eines Fahrzeugs angehoben. Gleichzeitig wurden einige Ausnahmen von der NoVA gestrichen. Von der NoVA ausgenommen und oftmals steuerlich begünstigt sind jedoch KFZ, die kein CO2 ausstoßen.
TPA Tipp: Österreichs Gesamtstromverbrauch soll bis zum Jahr 2030 bilanziell zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen stammen; bis zum Jahr 2040 wird eine vollständige Klimaneutralität angestrebt. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) enthält dazu bereits seit vergangenem Jahr gezielte Förderungen für Photovoltaik, Windenergie, Wasserkraft sowie Biomasse. Erstmals ist in Österreich auch die Gründung von Energiegemeinschaften möglich.
CO2-Grenzausgleichssystem – Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM
Dem Klima ist jedoch nicht geholfen, wenn Industriebetriebe angesichts der Verschärfungen in Drittstaaten abwandern und dort höhere Emissionen freisetzen. Zur Sicherstellung des gleichen CO2-Preises für europäische und importierte Produkte ist ein CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) geplant.
Ab dem Jahr 2023 sollen davon die Energiewirtschaft und energieintensive Industriezweige, allen voran Eisen und Stahl, Zement, Düngemittel und Aluminium erfasst werden. In diesen Sektoren wird das CBAM für importierte Produkte und Rohstoffe schrittweise hochgefahren, während die kostenlosen Zertifikate allmählich auslaufen. Profitieren sollen davon innovative und energieeffiziente Unternehmen in der EU und in Drittstaaten.
So wird Ihre Organisation „Fit für 55“!
Die EU-Klimaziele für Unternehmer: Das „Fit für 55“-Paket enthält zahlreiche Einzelmaßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen, beispielsweise durch umweltfreundlichere Neufahrzeuge und Kraftstoffe sowie energieeffizientere Gebäude. Ein Schwerpunkt ist die Besteuerung von Energieträgern im Einklang mit den Klima- und Umweltzielen des europäischen Grünen Deals. Die regulatorischen Vorschriften sollen die nötige Planungssicherheit für Investitionen und Innovationen schaffen, um den ökologischen Wandel voranzutreiben.
Förderungen zur Umsetzung der Klimaziele
Zur Unterstützung der Wirtschaft sind Finanzmittel in bislang beispielloser Höhe aus verschiedenen Fördertöpfen für die Klimaziele des Green Deals der EU vorgesehen, insbesondere
- EU-Haushalt und Konjunkturpaket NextGenerationEU
- Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa und EU-Innovationsfonds
- Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) und InvestEU
Einige Projektausschreibungen laufen bereits und in nächster Zeit werden zahlreiche weitere starten. Zusätzlich sollen die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet werden, die Einnahmen aus dem Emissionshandel für klima- und energiebezogene Projekte bereitzustellen.
Natürlich sind auch sämtliche Klimaziele auch Bestandteil des internen Kontrollsystems von Unternehmen bzw. haben Auswirkungen auf die Ausgestaltung des Steuerkontrollsystems (tax IKS).
Kontaktieren Sie unsere Experten, um rechtzeitig Informationen über Förderungsangebote zur Ökologisierung zu erhalten und planen Sie mit uns Ihre persönliche „Fit für 55“-Unternehmensstrategie!
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