Welche Unterschiede gibt es bei Ferialarbeitern, Ferialpraktikanten und Volontären bei der Sozialversicherung und im Arbeitsrecht in Österreich?
1. Was ist bei Ferialarbeitern zu beachten?
Ferialarbeiter sind meist Schüler/Studenten, die sich während der Ferien ihr Taschengeld aufbessern möchten.
Ferialarbeiter: Anmeldung & Kollektivvertrag
Sie werden in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit beschäftigt, sind daher bei der GKK anzumelden und unterliegen den Entgeltvorschriften des jeweiligen Kollektivvertrags.
Haben Ferialarbeiter Anspruch auf Urlaub oder Sonderzahlungen?
Es besteht Anspruch auf Sonderzahlungen, Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
2. Was ist bei Pflichtpraktikanten zu beachten?
Pflichtpraktikanten sind Schüler/Studenten, die im Rahmen des Lehrplans bzw. der Studienordnung ihr theoretisches Wissen durch Praxis ergänzen müssen, jedoch keine Anwesenheits- oder Arbeitsverpflichtung haben.
Pfilchtpraktikanten: Anmeldung
Bei Entgeltlichkeit („Taschengeld”) hat eine Anmeldung bei der GKK zu erfolgen, auch wenn der Praktikant arbeitsrechtlich nicht als Arbeitnehmer anzusehen ist.
3. Was ist bei Volontären zu beachten?
Volontäre sind ausschließlich zum Zweck der Erweiterung und Anwendung von theoretisch erworbenen Kenntnissen ohne Arbeitsverpflichtung und ohne Entgeltanspruch tätig. Die ausgeübte Volontärstätigkeit ist nicht durch Schul- oder Studienvorschriften vorgeschrieben.
Kontaktieren Sie unseren Experten für Lohnverrechnung und Sozialversicherung, wenn Sie bestimmte Fragen zu Ferialpraktikanten, Pflichtpraktikanten oder Volontären haben: TPA Steuerberater Wolfgang Höfle.
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