Die Ferienzeit 2018 ist da – und damit die Möglichkeit für SchülerInnen und Studierende, Geld zu verdienen und erste Berufserfahrungen zu sammeln.
Folgende Formen der Beschäftigung gibt es bei der Ferialarbeit:
- Ferialarbeiter
- Pflichtpraktikanten
- Volontäre
Unsere Experten haben die wichtigsten Bestimmungen bezüglich Praktikanten festgehalten.
Ferialarbeiter
- Meist Schüler/Studenten, die während der Ferien ihr Taschengeld aufbessern
- Werden in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit beschäftigt
- Anmeldung bei der GKK erforderlich
- Unterliegen den Entgeltvorschriften des jeweiligen Kollektivvertrags
- Anspruch auf Sonderzahlungen, Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Pflichtpraktikanten
- Schüler/Studenten, die im Rahmen des Lehrplans / der Studienordnung verpflichtend ihr theoretisches Wissen durch Praxis ergänzen Keine Anwesenheits- oder Arbeitsverpflichtung
- Bei Entgeltlichkeit („Taschengeld“) Anmeldung bei GKK erforderlich
- Praktikant gilt arbeitsrechtlich nicht als Arbeitnehmer (im Hotel- und Gastgewerbe aber schon)
Volontäre
- Ausschließlicher Zweck ist die Erweiterung und Anwendung von theoretisch erworbenen Kenntnissen
- Keine Arbeitsverpflichtung
- Kein Entgeltanspruch
- Volontärstätigkeit ist nicht durch Schul- oder Studienvorschriften vorgeschrieben
- Anmeldung bei der AUVA erforderlich
Mehr Informationen und Details finden Sie in unseren kostenlosen Broschüren: