Ferialarbeit: Die Saison 2018

10. Juli 2018 | Lesedauer: 1 Min

Die Ferienzeit 2018 ist da – und damit die Möglichkeit für SchülerInnen und Studierende, Geld zu verdienen und erste Berufserfahrungen zu sammeln.

Folgende Formen der Beschäftigung gibt es bei der Ferialarbeit:

  • Ferialarbeiter
  • Pflichtpraktikanten
  • Volontäre

Unsere Experten haben die wichtigsten Bestimmungen bezüglich Praktikanten festgehalten.

Ferialarbeiter

  • Meist Schüler/Studenten, die während der Ferien ihr Taschengeld aufbessern
  • Werden in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit beschäftigt
  • Anmeldung bei der GKK erforderlich
  • Unterliegen den Entgeltvorschriften des jeweiligen Kollektivvertrags
  • Anspruch auf Sonderzahlungen, Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Pflichtpraktikanten

  • Schüler/Studenten, die im Rahmen des Lehrplans / der Studienordnung verpflichtend ihr theoretisches Wissen durch Praxis ergänzen Keine Anwesenheits- oder Arbeitsverpflichtung
  • Bei Entgeltlichkeit („Taschengeld“) Anmeldung bei GKK erforderlich
  • Praktikant gilt arbeitsrechtlich nicht als Arbeitnehmer (im Hotel- und Gastgewerbe aber schon)

Volontäre

  • Ausschließlicher Zweck ist die Erweiterung und Anwendung von theoretisch erworbenen Kenntnissen
  • Keine Arbeitsverpflichtung
  • Kein Entgeltanspruch
  • Volontärstätigkeit ist nicht durch Schul- oder Studienvorschriften vorgeschrieben
  • Anmeldung bei der AUVA erforderlich

 

Mehr Informationen und Details finden Sie in unseren kostenlosen Broschüren:

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