EU-NEWS: Aktuelle Rechtsprechung
Der EuGH bestätigte kürzlich in zwei verbundenen Verfahren, dass eine Bestimmung im deutschen Einkommensteuergesetz (EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2007, gültig bis 2011) gegen die Mutter-Tochter-Richtlinie und die Niederlassungsfreiheit verstößt.
Rückerstattung der Kapitalertragsteuer
In beiden Verfahren beantragten in EU-Mitgliedstaaten ansässige Kapitalgesellschaften die Erstattung deutscher Kapitalertragsteuer, die für Gewinnausschüttungen einer deutschen Tochtergesellschaft abgeführt wurde. Die KESt-Rückerstattung wird derzeit insbesondere dann versagt, wenn
- für die Einschaltung der gebietsfremden Muttergesellschaft wirtschaftliche oder sonstige beachtliche Gründe fehlen, oder
- die ausländische Gesellschaft nicht mehr als 10% ihrer gesamten Bruttoerträge aus eigener Wirtschaftstätigkeit erzielt, oder
- die ausländische Gesellschaft nicht mit einem ihrem Geschäftszweig entsprechenden Geschäftsbetrieb am wirtschaftlichen Verkehr teilgenommen hat.
Unzulässige Doppelbesteuerung
Nach dem EuGH kommt es zu einer unzulässigen Doppelbesteuerung, weil die gebietsfremde Muttergesellschaft keine Möglichkeit hat, das Vorliegen wirtschaftlicher oder sonstiger beachtlicher Gründe nachzuweisen. Die Regelung wurde zwar im Jahr 2012 „entschärft“, dennoch bestehen in der Literatur weiterhin große europarechtliche Bedenken. Ein weiteres Verfahren zu dieser Frage ist derzeit noch beim EuGH anhängig. Diskutiert wird momentan auch, ob das deutsche BMF von sich aus den Beamten eine europarechtskonforme Vorgangsweise vorschreibt. Falls auch Sie deutsche KESt abgeführt und nicht zurückerhalten haben, unterstützen wir Sie gerne bei der Einleitung des Verfahrens.
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