EU-News zur Zulassungssteuer: NoVA

16. November 2017 | Lesedauer: 2 Min

European Union

Aktuelle Rechtsprechung des EUGH

Seit Jahresbeginn sind auch kapitalistische Personengesellschaften wie GmbH & Co KGs als Organgesellschaft möglich, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Rechtsprechung hat auch Auswirkung auf die Zulassungssteuer für Fahrzeuge.

NoVA: Zulassungssteuer für Fahrzeuge

Der EuGH beschäftigte sich kürzlich in einem Fall (EuGH 19.9.2017, C-552/15, Kommission/Irland) mit der Frage, ob das irische Vergütungsmodell der Zulassungssteuer den unionsrechtlichen Vorgaben entspricht. Ähnlich wie bei der österreichischen Normverbrauchsabgabe (NoVA) erfolgt auch in Irland die volle Steuerbelastung bei erstmaliger Zulassung eines Fahrzeuges und es kommt im Falle des Exports zu einer Rückvergütung der im Restwert enthaltenen Steuer. Im Gegensatz zu Österreich wird in Irland allerdings für die Rückvergütung eine Verwaltungsgebühr iHv EUR 500 fällig.

Der EuGH stellte dazu fest, dass die Zulassungssteuer nur anteilig zur Dauer der inländischen Nutzung erhoben werden darf, weil nur dies zu sachgerechten Ergebnissen führen könne. Die erhobene Verwaltungsgebühr und die fehlende Verzinsung im Zusammenhang mit der Rückvergütung stellen einen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dar.

Auswirkungen für Österreich: NoVA

In der Literatur wird die Meinung vertreten, dass aufgrund dieser EuGH-Rechtsprechung und der unmittelbaren Anwendbarkeit des Unionsrechtes sowohl die lediglich anteilige Erhebung der NoVA verlangt werden kann als auch die Verzinsung des Vergütungsbetrags eingefordert werden kann.

Eine Umsetzung der Rechtsprechung im österreichischen Gesetz hat jedoch (noch) nicht stattgefunden, bleibt daher abzuwarten.

Wenn Sie Fragen zum Artikel haben, kontaktieren Sie bitte den Autor, TPA Steuerberater Gottfried Sulz.

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