EU-News: Erleichterung beim Vorsteuerabzug

27. November 2018 | Lesedauer: 1 Min

Was gibt es aktuell Neues aus der Rechtsprechung in Europa? TPA Steuerberater Christian Oberkleiner über die aktuelle EU-News zum Vorsteuerabzug EU.

BFH erleichtert die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs

Der deutsche BFH hat im Urteil vom 1.3.2018 (V R 18/17) den Vorsteuerabzug aus Rechnungen trotz fehlender Angabe des  Leistungszeitpunkts gewährt.

Fehlende Merkmale: Vorsteuerabzug EU

Zum Hintergrund des Verfahrens: Die Klägerin begehrte den Vorsteuerabzug für Rechnungen betreffend die Lieferung von PKW.

Mangels Angabe des Leistungszeitpunktes und der Steuernummer des Lieferanten auf den Rechnungen wurde der Vorsteuerabzug im Zuge einer Außenprüfung versagt.

Rechung: Leistungszeitraum = Ausstellungsdatum

Die Rechnungen wurden vom Lieferanten hinsichtlich der Steuernummer korrigiert, es wurde jedoch nicht der fehlende Leistungszeitpunkt ergänzt. Der BFH legte die einschlägigen deutschen Regelungen weit aus, wonach als Leistungszeitpunkt auch der Kalendermonat angegeben werden kann. Der BFH führte aus, dass sich gemäß dieser Vorschrift der Leistungszeitraum auch aus dem Ausstellungsdatum der Rechnung ergeben kann, und begründete dies mit dem EuGH-Urteil in der Rechtsache „Barlis 06“.

Fehlende Merkmale des Mehrwertsteuer-System-Richtlinie

Danach darf der Vorteuerabzug (EU) nicht alleine deshalb versagt werden, weil die Rechnung nicht den Merkmalen der MwSt-System-Richtlinie entspricht, die Steuerverwaltung aber sämtliche Daten zur Überprüfung dieser Voraussetzungen besitzt. Dies entspricht auch der in Österreich herrschenden Ansicht.

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