Erhöhung der Kapitalertragsteuer (KESt) in Österreich

5. März 2015 | Lesedauer: 2 Min

News Hilfsfonds - TPA

Unsere Steuerexperten halten Sie auf dem Laufenden: Kommt es zu Erhöhung der KESt in Österreich?

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Erhöhung der Kapitalsteuer auf 30%

Neben der Herabsetzung des Eingangssteuertarifs von 36,5 % auf 25 % soll dabei auch eine mögliche Erhöhung der Kapitalertragsteuer von derzeit 25 % auf 30 % oder sogar mehr zur Debatte stehen.

Wie aus den Medien zu vernehmen war, würde sich bei gleichzeitiger Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer im Parlament eine Zweidrittelmehrheit zur Abschaffung oder Änderung des Endbesteuerungsgesetzes finden, um die KESt auf Dividenden und Gewinnausschüttungen anheben zu können.

Erhöhung der KESt in Österreich

Ob bzw wann eine solche Erhöhung beschlossen und in Kraft treten wird, kann derzeit nicht gesagt werden. Allerdings kann sie auch nicht ausgeschlossen werden. Wir gehen aber eher davon aus, dass die Erhöhung der KESt erst frühestens Anfang Juli 2015 in Kraft tritt, da die Banken für die Umstellung Ihrer IT einige Zeit brauchen.

Gewinnausschüttungen aus Kapitalgesellschaften

Bei geplanten Gewinnausschüttungen aus Kapitalgesellschaften oder Zuwendungen aus Privatstiftungen könnte daher überlegt werden, diese so rechtzeitig vorzunehmen, dass sie unabhängig von einer allfälligen KESt-Erhöhung mit der derzeitigen Steuerbelastung von 25 % durchgeführt werden können.

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Auch die Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer kann derzeit – wie oben ausgeführt – nicht ausgeschlossen werden. Ihr TPA Berater berät Sie gerne! Hier finden Sie die Kontaktdaten der TPA Experten

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