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Ein Überblick über bestehende und neue Covid-19-Förderungen aus Anlass des aktuellen Lockdowns

Ein Überblick über bestehende und neue Covid-19-Förderungen aus Anlass des aktuellen Lockdowns

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Ein Überblick über bestehende und neue Covid-19-Förderungen aus Anlass des aktuellen Lockdowns

Im Rahmen einer Pressekonferenz am 19. November 2021 wurde seitens der Bundesregierung unter anderem ein dreiwöchiger bundesweiter Lockdown angekündigt. Dieser umfassende Lockdown soll österreichweit von 22. November 2021 bis 12. Dezember 2021 (regional auch länger) dauern.

Parallel zur Ankündigung diverser Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens wurden neue Unterstützungen für die heimische Wirtschaft präsentiert.

Wir nehmen dies zum Anlass, um einerseits wesentliche Eckpunkte bereits bestehender Covid-19-Förderungen für Sie zusammenzufassen und anderseits die seitens der Bundesregierung angekündigten neuen Unterstützungen vorzustellen.

1. BEREITS BESTEHENDE COVID-19 FÖRDERUNGEN


Fixkostenzuschuss 800.000

Wer

 

  • Sitz oder Betriebsstätte in Österreich sowie die Ausübung einer operativen Tätigkeit in Österreich
  •  Umsatzausfall bedingt durch COVID-19 ≥ 30%
  • Maßnahmen im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Reduktion der Fixkosten (Schadenminderungspflicht)

 

Betrachtungszeitraum

 

16. September 2020 bis 30. Juni 2021 (bis zu 10 Betrachtungszeiträume)

 

Höhe

 

Zuschuss der Fixkosten im prozentuellen Ausmaß des Umsatzausfalls

 

Frist

 

Beantragung der 2. Tranche bis 31.März 2022

 

Verlustersatz

Wer

 

  • Sitz oder Betriebsstätte in Österreich sowie die Ausübung einer operativen Tätigkeit in Österreich
  •  Umsatzausfall bedingt durch COVID-19 ≥ 30%
  • Maßnahmen im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Reduktion der Fixkosten (Schadenminderungspflicht)

 

Betrachtungszeitraum

 

16. September 2020 bis 30. Juni 2021 (bis zu 10 Betrachtungszeiträume)

 

Höhe

 

  • 70% des ermittelten Verlustes
  • Bei Klein- und Mittelbetrieben: 90% des ermittelten Verlustes

 

Frist

 

Beantragung der 2. Tranche 31. März 2022

 

Verlängerung Verlustersatz

Wer

 

  • Sitz oder Betriebsstätte in Österreich sowie die Ausübung einer operativen Tätigkeit in Österreich
  •  Umsatzausfall bedingt durch COVID-19 ≥ 50%
  • Maßnahmen im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Reduktion der Fixkosten (Schadenminderungspflicht)

 

Betrachtungszeitraum

 

1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 (bis zu 6 Betrachtungszeiträume)

 

Höhe

 

  • 70% des ermittelten Verlustes
  • Bei Klein- und Mittelbetrieben: 90% des ermittelten Verlustes

 

Frist

 

  • Beantragung der 1. Tranche bis spätestens 31. Dezember 2021 (Auszahlung von 70% des beantragten Zuschusses
  • Beantragung der 2. Tranche bis spätestens 30. Juni 2022

 

Ausfallsbonus II

Wer

 

  • Umsatzausfall bedingt durch COVID-19 ≥ 50%

 

Betrachtungszeitraum

 

Juli, August und September 2021

 

Höhe

 

  • Ergibt sich aus dem Umsatzausfall im Betrachtungszeitraum und dem jeweiligen Prozentsatz (10 – 40 Prozent) für die Branche, in der das Unternehmen im Betrachtungszeitraum überwiegend tätig war
  • Maximal 80.000/Monat

Frist

 

  • Monat Juli: Antrag war bis 15. November 2021 möglich
  • Monat August: Antrag bis 15. Dezember 2021
  • Monat September: Antrag bis 15. Jänner 2022

 

Zusammenfassung der Fristen bereits bestehender Förderungen

2. NEU ANGEKÜNDIGTE COVID-19 FÖRDERUNGEN


Ausfallsbonus III

Wer

 

Umsatzausfall bedingt durch COVID-19 ≥ 40% im Vergleich zum identen Monat im Jahr 2019

 

Betrachtungszeitraum

 

November und Dezember 2021 sowie Jänner, Februar und März 2022

 

Höhe

 

  • Ergibt sich aus dem Umsatzausfall im Betrachtungszeitraum und dem jeweiligen Prozentsatz (10 – 40 Prozent) für die Branche, in der das Unternehmen im Betrachtungszeitraum überwiegend tätig war
  • Maximal 80.000/Monat

 

Frist

 

Beantragung jeweils ab dem 16. des auf den jeweiligen Betrachtungszeitraum folgenden Kalendermonat bis zum 15. des auf den Betrachtungszeitraum viertfolgenden Kalendermonat:

  • Monat November: Antrag ab 16. Dezember 2021 bis 15. März 2022
  • Monat Dezember: Antrag ab 16. Jänner 2022 bis 15. April 2022
  • usw

 

Verlustersatz NEU

Wer

 

Umsatzausfall bedingt durch COVID-19 ≥ 40%

 

Betrachtungszeitraum

 

Jänner 2022 bis März 2022

 

Höhe

 

  • 70% des ermittelten Verlustes
  • Bei Klein- und Mittelbetrieben: 90% des ermittelten Verlustes

 

Frist

 

Beantragung ab Anfang 2022

Härtefallfonds NEU

Wer

 

Einkommensrückgang bedingt durch COVID-19 ≥ 40% bzw. die laufenden Kosten können nicht mehr gedeckt werden

 

Betrachtungszeitraum

 

November 2021 bis März 2022

 

Höhe

 

  • 80% zuzüglich EUR 100 des Nettoeinkommensentgangs
  • Mindestens EUR 600, maximal EUR 2.000

 

Frist

 

Derzeit noch offen

Überblick über Betrachtungszeiträume und Fristen der aktuellen Covid-19 Förderungen

Verlängerung und Aufstockung bestehender Instrumente

Des Weiteren wurde unter anderem die Verlängerung bzw. Aufstockung nachfolgend genannter bereits bestehender Förderinstrumente angekündigt:

  • Garantien
  • NPO-Fonds
  • Künstler-SVS
  • Ausdehnung Veranstalterschutzschirm

Für alle geförderten Unternehmen ist zu beachten, dass sie die jeweils geltenden COVID-19-Bestimmungen einhalten müssen, andernfalls eine Rückzahlung des erhaltenen Zuschusses droht.

Die detaillierte Ausgestaltung dieser Bestimmung bleibt ebenso wie die konkrete Umsetzung der genannten neuen COVID-19-Förderinstrumente noch abzuwarten.

Selbstverständlich informieren wir Sie umgehend im Rahmen eines Newsletters, sobald die konkreten Verordnungen und Regelungen veröffentlicht sind.

Zwischenzeitlich unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung und Umsetzung der bereits bestehenden COVID-19-Förderungen!

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