Wie ist der aktuelle Stand in Sachen Digitalsteuer in Österreich?
Die EU-Kommission hat im März 2018 Vorschläge zur adäquaten und zeitgemäßen Besteuerung digitaler Geschäftstätigkeiten veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten sollen in Zukunft in ihrem Hoheitsgebiet erwirtschaftete Gewinne auch ohne physische Präsenz des Unternehmens – also ohne Betriebsstätte – besteuern dürfen, mittels einer „digitalen Umsatzsteuer“.
- Update 2019: Die neue Digitalsteuer ab 2020 in Österreich
Digitalsteuer: IT-Umsatzsteuer
Geplant ist unter anderem, eine indirekte Übergangssteuer einzuführen, eine Art IT-Umsatzsteuer: diese Steuer soll Erträge erfassen, bei denen die Nutzer eine wichtige Rolle bei der Wertschöpfung spielen, die aber mit dem aktuellen Besteuerungssystem nicht erfasst werden.
Die Digitalsteuer könnte für folgende Geschäfte gelten:
- Verkauf von Online-Werbeflächen
- Digitale Vermittlungsgeschäfte zwischen Nutzern
- Verkauf von Daten aus Nutzerinformationen
Wie hoch wird der Digitalsteuersatz sein?
Die Steuer soll dort erhoben werden, wo die Nutzer ansässig sind, und nur für Unternehmen mit weltweiten Gesamterträgen von EUR 750 Mio. und EU-Erträgen von EUR 50 Mio. gelten. Der Digitalsteuersatz soll einheitlich 3 % betragen.
Laut dem österreichischen Finanzminister Hartwig Löger steht eine Einigung in punkto Digitalsteuer vor der Tür und soll noch im Jahr 2018 erreicht werden. Die weitere Entwicklung und die tatsächliche Umsetzung bleiben spannend.