Die Beschlussfassung im Parlament ist noch nicht erfolgt, daher können sich noch Änderungen ergeben. Diese sind in einzelnen Punkten aufgrund zahlreicher abweichender Wünsche von Interessenvertretungen auch noch im parlamentarischen Prozess möglich. Die Steuerreform 2015/2016 wird grundsätzlich erst ab dem Jahr 2016 in Kraft treten.
In der Folge geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen der Steuerreform in Österreich.
#NEU Die ökosoziale Steuerreform in Österreich: Klimabonus, CO2-Steuer & mehrAlles zur geplanten ökosozialen Steuerreform in Österreich ab 1.7. 2022: Einkommensteuer, Familienbonus, Gewinnfreibetrag, Körperschaftsteuer, neue Investitionsprämien für ökologische Investitionen, CO2-Steuer, Klimabonus und mehr haben unsere Steuer-Experten hier für Sie übersichtlich zusammengefasst: Die ökosoziale Steuerreform |
1. Einkommensteuertarif ab 2016 in Österreich
Dabei wird der Eingangssteuersatz der Einkommensteuer auf 25 % reduziert und der Steuersatz von 50 % kommt erst ab einem Einkommen von EUR 90.000 zur Anwendung. Im Durchschnitt soll die Entlastung rund EUR 1.000 pro Person und Jahr betragen. Der Spitzensteuersatz wird aber – befristet bis 2020 – auf 55 % ab einem Einkommen von EUR 1 Mio. erhöht.
Daneben gibt es verschiedene Änderungen für Arbeitnehmer:
- Der Arbeitnehmer- bzw. Grenzgängerabsetzbetrag wird auf EUR 400 erhöht.
- Anhebung der Sozialversicherungserstattung auf max. EUR 400. Pendler erhalten höchstens EUR 500 rückerstattet
- Abschaffung der Topf-Sonderausgaben ab 2016 mit Auslauffrist von 5 Jahren
- Verdoppelung Kinderfreibetrag auf EUR 440,00
- Einführung der automatischen Arbeitnehmerveranlagung
- Steuerfreie Jubiläumsgeschenke Begräbniskosten und Erhöhung der Mitarbeiterrabatte auf 20 %
- Neuregelung des Sachbezuges und Begünstigung von Elektro-Autos
- Werbungskostenpauschale für Expatriates und erweiterte Zugzugsbegünstigung für Forscher
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- Wesentliche Änderungen der Einkommensteuer / Lohnsteuer
- 24 wichtigsten Änderungen der Steuerreform 2015/2016 in Österreich
2. Erhöhung der KESt auf 27,5 %
Ausgenommen von der Erhöhung sind Zinsen aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten.
3. Verluste von E-A-Rechnern unbegrenzt vortragsfähig
4. Verlustbremse – Wartetastenregelung für kapitalistische Mitunternehmer
Für kapitalistische Mitunternehmer (nur natürliche Personen) wird eine Verlustverrechnungsbremse in Höhe der geleisteten Einlage vorgesehen. Hierbei geht es insbesondere um Kommanditisten und atypisch stille Gesellschafter, falls sie nicht in der Gesellschaft mitarbeiten bzw. „Mitunternehmerinitiative“ übernehmen.
5. Gewinnausschüttungen und Einlagenrückzahlungen
Es ist eine Einschränkung der steuerfreien Einlagenrückzahlung geplant, die Regelung aber noch in Verhandlung.
6. Forschungsprämie auf 12 % erhöht
Die Forschungsprämie wird von 10 % auf 12 % erhöht und explizit steuerfrei gestellt.
7. Erhöhung der Immo-ESt auf 30 %
Die Immobilien-Ertragsteuer wird (nur) für natürliche Personen auf 30 % erhöht; der Inflationsabschlag wird für alle abgeschafft.
8. Immobilien im Betriebsvermögen: Steuern in Österreich
- AfA-Sätze: Reduzierung der AfA-Sätze auf 1,5 % bei Wohnnutzung bzw. 2,5 % für alle übrigen Zwecke
- Instandsetzungsaufwendungen: Verteilung auf 15 Jahre bei Wohnnutzung.
- Verluste: Bei einem Verlust aus einem Immobilienverkauf u.Ä. kann dieser ab 2016 zu 60 % mit progressiv besteuerten Einkünften verrechnet werden.
9. Immobilien im Privatvermögen: ‚Immo-Steuern in Österreich‘
- Instandsetzungen und Instandhaltungen: Verlängerung der Verteilung auf 15 Jahre, bei Instandhaltung nur optional
- Grundanteil in Österreich: Erhöhung des Grundanteils auf 40 % mit Gegenbeweis und Verordnungsermächtigung.
- Verluste: Verrechnungsmöglichkeit von 60 % eines Veräußerungsverlustes mit (anderen) Mieteinkünften und Verteilung von 60 % des Verlustes auf 15 Jahre auf Antrag.
10. Registrierkassenpflicht, Barzahlungsverbot am „Bau“
- Registrierkassenpflicht und Belegerteilungspflicht: zur Eindämmung von Schwarzumsätzen.
- Barzahlungen im Bau: Barzahlungen von über EUR 500 für Bauleistungen sind nicht mehr abzugsfähig sein. Arbeitslöhne müssen für die Abzugsfähigkeit ab 2016 idR immer überwiesen werden.
11. Umsatzsteuer: Neue Steuersätze in Österreich
Der ermäßigte Steuersatz (Umsatzsteuer) wird für einige Leistungen – insbesondere Beherbergung und Unterhaltung erhöht:
12. Grunderwerbsteuer in Österreich
- Unterscheidung zwischen entgeltlichen, teilentgeltlichen und unentgeltlichen Übertragungen
- Ausweitung des Familienbegriffes
- Anwendung eines Stufentarifes für unentgeltliche Übertragungen
- Beibehaltung der Einheitswerte und Steuersätze für Land- und Forstwirtschaft
- Erweiterte Begünstigung für Betriebsübergaben (Freibetrag EUR 900.000,00 und Deckelung Steuersatz mit 0,5 %)
- Ausweitung der Regelungen zur Anteilsvereinigung bei Übertragung von Gesellschaften (Grenze 5 %, relevant Unternehmensgruppe, keine Treuhandschaften mehr, neuer Tatbestand bei Personengesellschaften) mit Deckelung von 0,5 % vom Grundstückswert
- Abschaffung der Einheitswerte (außer Land- und Forstwirtschaft) und Neueinführung eines Grundstückswertes
- Erhöhung der GrESt für Umgründungen: 0,5 % vom Grundstückswert
Weitere Informationen über die Änderungen der Grunderwerbsteuer finden Sie in unseren aktuellen News: Neuerungen im Bereich der Grunderwerbsteuer in Österreich
Sollten Sie Fragen zur Steuerreform in Österreich haben, kontaktieren Sie unsere Steuer-Experten: Hier finden Sie die Kontaktdaten der TPA Steuer-Experten
Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz
Hier finden Sie alle Gesetztes-Texte und Erläuterungen zum: Steuerreformgesetz 2015/2016
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