EU: Das neue Digitalsteuergesetz 2020
Nach dem vorläufigen Scheitern der Einführung einer europaweiten Digitalsteuer – aufgrund der fehlenden Zustimmung aller Mitgliedstaaten – im März 2019 will die österreichische Regierung nun in Österreich eine neue Digitalsteuer einführen. Erklärtes Ziel ist hierbei die Steigerung der Steuergerechtigkeit. Ein erster Gesetzesentwurf, der sich weitgehend am Vorschlag der EU zur Digital-Advertising-Tax orientiert, liegt mittlerweile vor. In der Folge finden Sie eine Darstellung der wichtigsten Eckpunkte zur neuen Digitalsteuer in Österreich ab 2020.
Wer unterliegt der neuen digitalen Besteuerung?
Unternehmen unterliegen dann der neuen Digitalsteuer, wenn
- der weltweite Umsatz mindestens EUR 750 Mio. pro Jahr beträgt und
- in Österreich ein Umsatz von mindestens EUR 25 Mio. pro Jahr aus Onlinewerbeleistungen erzielt wird.
- Bei multinationalen Unternehmensgruppen ist auf den der Digitalsteuer unterliegenden sogenannten „Onlinewerbeleister“ abzustellen.
Ein Onlinewerbeleister ist ein Unternehmen, das Onlinewerbeleistungen gegen Entgelt erbringt oder dazu beiträgt. Österreichische Unternehmen werden aufgrund der hohen Umsatzschwellen von der neuen Regelung faktisch nicht betroffen sein, außer sie sind mit entsprechenden ausländischen Konzernen verbunden.
Digitalsteuergesetz 2020: Was wird besteuert?
Besteuert werden künftig Onlinewerbeleistungen, die von Onlinewerbeleistern im Inland gegen Entgelt erbracht werden. Eine Onlinewerbeleistung (z.B. Bannerwerbung, Suchmaschinenwerbung) gilt bei Erfüllung der folgenden Voraussetzungen als in Österreich erbracht:
- Sie scheint auf dem Gerät eines Nutzers mit inländischer IP-Adresse auf und
- Sie richtet sich nach ihrem Inhalt und ihrer Gestaltung (auch) an inländische Nutzer.
Für die Besteuerung reicht es bereits aus, wenn ein Link auf dem Gerät des Nutzers aufscheint. Ob der einzelne Nutzer die Werbung auch wirklich anklickt oder ansieht, ist in diesem Zusammenhang unerheblich. Diese Frage wird lediglich für die Bemessung des vom Auftraggeber geschuldeten Entgelts entscheidend sein.
Wie hoch ist die Digitalsteuer?
Die Digitalsteuer beläuft sich auf 5 % vom Entgelt, das der Onlinewerbeleister von seinem Auftraggeber erhält (auf EU-Ebene waren ursprünglich 3 % geplant).
Bis wann ist sie zu entrichten?
Die Steuer ist vom Onlinewerbeleister selbst zu berechnen und bis zum 15. des zweitfolgenden Monats nach Erbringung der Onlinewerbeleistung an das zuständige Finanzamt (Finanzamt für Großbetriebe) zu entrichten.
Zudem hat der Onlinewerbeleister jährlich eine Jahressteuererklärung abzugeben. Die Erklärung ist innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Die Erklärung hat jedenfalls folgende Angaben zu enthalten:
- Arten der im Besteuerungszeitraum erbrachten Onlinewerbeleistungen einschließlich der dazugehörigen Entgelte, sowie
- Die Höhe der weltweit erzielten Umsätze des Unternehmens.
Die technischen Details einer geplanten automatisierten Lösung sollen in einer Durchführungsverordnung näher konkretisiert werden. Der Bundesminister für Finanzen wird außerdem gesetzlich ermächtigt, im Verordnungsweg künftig Anpassungen des Gesetzes vorzunehmen, um möglichst flexibel auf neue Entwicklungen im Bereich der Digital Economy reagieren zu können.
Ab wann gilt die neue Digitalsteuer?
Laut vorliegendem Gesetzesentwurf soll die Neuregelung auf Onlinewerbeleistungen anwendbar sein, welche ab 1. Jänner 2020 erbracht werden.