COVID-19: So kommen Start-ups durch die COVID 19 Krise

24. April 2020 | Lesedauer: 5 Min

Unternehmer tpa

Start-ups: COVID-19 Förderungen & Hilfsfonds für junge Unternehmer in Österreich

Speziell für Start-Ups gibt es jetzt neue COVID-19 Förderungen in Österreich: COVID-19 Start-up Hilfsfonds vom aws, Venture Capital Fonds für Start-Ups, Emergency-Call zur Erforschung von COVID-19 vom FFG, Härtefall-Fond Phase 2 sowie für Start-up Unternehmen in Wien: Innovate4Vienna.

Start-ups gelten zu Recht als technologische und innovative Erneuerer der österreichischen Wirtschaft. Ein aktueller Blick in den Austria Start-ups Monitor 2019 zeigt, dass in Österreich seit dem Jahr 2008 2.280 Neugründungen erfolgten und dabei (hochgerechnet) fast 18.000 Arbeitsplätze geschaffen wurden.

Start-ups waren bis vor Kurzem bei den umfangreichen Unterstützungsmaßnahmen der Republik Österreich nur eingeschränkt bedacht, obwohl sie eine stetig zunehmende Bedeutung haben. Unsere Steuer-Experten haben hier alle COVID-19 Start-ups Förderungen in Österreich für Sie zusammengefasst!

Grundsätzliche COVID-19 Förderungen & Unterstützungen

Die wesentlichsten, bisher bereits bestehenden Unterstützungen für Start-Ups in der Krise betreffen die folgenden finanziellen Maßnahmen, die für alle Unternehmer in Österreich gelten.

Welche COVID-19 Förderungen gelten auch für Start-Ups?

Welche COVID-19 Unterstützungen gibt es aktuell für Unternehmer in Österreich?

Die Überbrückungsgarantien und die Unterstützungen gemäß Corona-Hilfsfonds stellen für Start-ups hingegen keine geeignete Hilfe dar, weil im Regelfall die Eigenkapitalerfordernisse und die finanzielle Gesundheit des Unternehmens nicht entsprechend nachgewiesen werden können.

Am 16. April 2020 wurde hier von Seiten der Bundesregierung allerdings nachgeschärft und die folgenden Unterstützungen für COVID-19 Start-ups angekündigt:

aws COVID 19 Start-up Hilfsfonds

WER:
Innovative österreichische Start-ups (nicht älter als fünf Jahre), welche von der COVID-Krise betroffen sind.

WAS:
Zuschuss auf private Investments, die seit Ausbruch der COVID-Krise getätigt werden. Zu beachten ist, dass dieser Zuschuss im Erfolgsfall zurückgezahlt werden muss.

WIE:
Start-ups, die frisches Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Einlagen von Investorinnen oder Investoren von mindestens EUR 10.000 erhalten, werden  Zuschüsse in gleicher Höhe gewährt. Im Ergebnis wird das Investment also verdoppelt.

VOLUMEN:
Gesamtes Zuschussvolumen der aws von EUR 50 Mio.;
je Start-up EUR 10.000 bis EUR 800.000.

ABWICKLUNG:
aws Website

Venture Capital Fonds für Start-Ups

WER:
Fokus auf österreichische Start-ups, die ohne COVID 19 mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Finanzierungsrunde abschließen könnten.

WAS:
aws Kapitalgarantie für Investitionen eines (oder mehrerer) noch zu errichtenden privaten Venture Capital Fonds, welche(r) in österreichische Start-ups investiert; Ziel: Gewährleistung einer krisenbedingt verzögerten Umsetzung der Geschäftsmodelle.

WIE:
Ausschreibung zur Errichtung von privaten Venture Capital Fonds durch aws; diese Fonds tätigen entsprechende Investitionen, die im Ausmaß von 50 % über eine aws Kapitalgarantie besichert werden.

VOLUMEN:
Kapitalgarantie von insgesamt EUR 25 Mio.;
Je Start-up ist ein Investitionsbetrag von EUR 200.000 bis EUR 1 Mio. vorgesehen.

ABWICKLUNG:
AWS Kapitalgarantie für StartUps

Emergency-Call zur Erforschung von COVID-19

Für bestimmte Start-ups kann auch der in der ersten Aprilhälfte ausgerufene „Emergency-Call zur Erforschung von COVID-19 im Zuge des Ausbruchs von Sars-CoV-2“ der FFG von Interesse sein. Dabei werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte von österreichischen Unternehmen und klinische Studien, die sich mit bestimmten Themen rund um das Corona-Virus beschäftigen und rasch umsetzbar sind, mit einem dafür vorgesehenen gesamten Volumen von EUR 26 Mio. gefördert.

Wirtschaftsagentur Wien

Auch die Wirtschaftsagentur Wien stellt einige (bereits bisher bestehende und neue) Fördermaßnahmen bereit, die insbesondere auch Start-ups in Wien zugänglich sind. Als Beispiel seien genannt:

Innovate4Vienna

WER:
Unternehmen mit Betriebsstätte in Wien.

WAS:                        
Förderung in Höhe von 75 % der Personal- und Sachkosten.

WIE:
Direkte Förderung für COVID-19-relevante Produktions- und Entwicklungsprojekten wie z.B. medizinische Geräte und medizinische Software, Softwarelösungen, Schutzausrüstung, Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, Tools für social distancing, Erweiterung der diagnostischen Kapazitäten oder Logistiklösungen.

VOLUMEN:
Die maximale Förderung je Projekt beträgt EUR 200.000.

ABWICKLUNG:
Einreichzeitraum von 10. April bis 30. Juni 2020,

Härtefallfonds Phase 2

Der Härtefallfonds ist in der Phase 2 nun auch Start-ups zugänglich, die nach dem 31.12.2019 gegründet wurden (In der Phase 1 war dies ausgeschlossen). Unterstützungen aus dem Härtefallfonds können nun von Unternehmen, die bis zum 15.3.2020 gegründet wurden, beantragt werden:

WER:                        
EPU, Kleinstunternehmer (höchstens 10 Vollzeitbeschäftigte) oder neuer Selbständiger; Das Unternehmen muss von einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch COVID-19 betroffen sein.

WAS:                        
Nicht rückzahlbarer Zuschuss fließt als teilweiser Ersatz von entgangenem Nettoeinkommen zu.

WIE:                         
Der Zuschuss kann für drei Betrachtungszeiträume zwischen März und Juni 2020 (Beginn jeweils der 16. dM, Ende jeweils der 15. des Folgemonats) beantragt werden. Der Verdienstentgang aus dem aktuellen „COVID-Monat“ (z.B. 16.03.-15.04.) im Vergleich zum Einkommen ALT wird mit bis zu 80 Prozent ersetzt.

VOLUMEN:               
Fondsvolumen insgesamt EUR 2 Mrd. Je Unternehmer werden höchstens EUR 2.000 pro Monat an Zuschuss gewährt; Auszahlungen aus Phase 1 des Härtefallfonds werden angerechnet.

ABWICKLUNG:         
Die Abwicklung erfolgt durch die WKÖ. Eine Beantragung ist ausschließlich online über ein Antragsformular möglich. Ansuchen für die Auszahlungsphase 2 sind für jeden Betrachtungszeitraum gesondert zu stellen.

Besonderheiten für Start-ups:

Die wirtschaftlich signifikante Bedrohung ist insbesondere durch einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % im Vergleich zum entsprechenden Vorjahres-Betrachtungszeitraum nachzuweisen.

Für Unternehmen die bei Antragstellung weniger als ein Jahr bestehen, ist die Planrechnung heranzuziehen.

TPA Tipp für StartUps: Gerne unterstützen wir Sie bei der Aufbereitung einer entsprechenden Planrechnung

Die Berechnung des Netto-Verdienstentganges erfolgt auf Basis des letzten Einkommensteuerbescheides und der Umsatzes des Vergleichszeitraumes.

  • Wurde das Start-up vor 31.12.2019 gegründet, muss umgehend eine Einkommensteuererklärung eingereicht werden.
  • Bei Unternehmensgründungen in 2020 beträgt die Höhe der Förderung pauschal EUR 500 pro Betrachtungszeitraum

TPA Tipp: Wenn die Voraussetzungen für den Härtefallfonds erfüllt werden, sollte geprüft werden, ob auch ein Anspruch auf Unterstützungsleistungen aus dem Familienhärtefonds vorliegt.

Sicherstellung der Liquidität

Ergänzend sollten Start-ups insbesondere die folgenden Maßnahmen weiter „am Schirm“ haben, um ihre Liquidität sicherzustellen:

  • Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Forschungsprämie 2019 vorliegen
  • Anpassung der Planungsrechnung aufgrund der COVID 19 Krise
  • Prüfung, ob Milestones aus bestehenden Förderungen gefährdet sind samt Besprechung einer allfälligen Anpassung der zeitlichen und inhaltlichen Konditionen
  • Ausloten weiterer Kapitalmaßnahmen (Eigen-, Fremd- und Hybridkapital).

TPA Tipp für COVID-19 Start-Ups

  • Sofern nicht bereits erfolgt, sollte eine Anpassung der Planungsrechnung unter Berücksichtigung der Auswirkungen der COVID-19 Krise vorgenommen werden, um einen möglichen (kurz- bis mittelfristigen) Kapitalbedarf zu ermitteln.
  •  Danach sollte geprüft werden,
    • welche Unterstützungsmaßnahmen für das eigene Start-up in Frage kommen und
    • welche Kombination aus diversen Hilfsinstrumenten den optimalen Mix darstellt.

Fragen Sie unsere Experten!

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