Stand 17.04.2020
Welche COVID-19 Sonderförderungen gibt es für Unternehmen in Wien?
Für Unternehmen im Bundesland Wien können insbesondere die nachstehenden Unterstützungsmaßnahmen von Interesse sein:
Notlagenfonds der Wirtschaftskammer Wien
Sonderförderung durch Dotierung des „Notlagenfonds der Wirtschaftskammer Wien“ auf EUR 20 Mio durch Stadt Wien und Wirtschaftskammer Wien
Hinweis: Aktuell offenbar bereits ausgeschöpft! |
Antragsteller:
- EPU/KMU
- Mitglieder der Wirtschaftskammer Wien
- aufrechte Gewerbeberechtigung seit mindestens 2 Jahren
- max 10 MitarbeiterInnen
- Umsatzrückgang von mehr als 50 %
Art der Förderung:
- Monatlicher Mietenzuschuss von bis zu EUR 100 (im Wohnungsverbund) oder bis zu EUR 600 (in Mietobjekten) bei Umsatzrückgang von 50 % bis 74 % im Zeitraum 1.3. bis 31.7.2020
- Monatlicher Zuschuss von bis zu EUR 1.000 bei Umsatzrückgang von 75 % oder mehr im Zeitraum 1.3. bis 31.7.2020
Förderzeitraum:
5 Monate
Antragstellung:
ab 1.4.2020 bis 31.12.2020
Unterstützung der Wiener Kreditbürgschafts- und Beteiligungsbank AG (WKBG)
Antragsteller:
Wiener Unternehmen mit Umsätzen bis EUR 5 Mio, die coronabedingt mit Auftrags- und Umsatzrückgängen, Forderungsverzug und Forderungsausfall, Warenbezugs- und Einkaufsproblemen sowie Personalausfall bzw. Personalaufwand konfrontiert sind.
Art der Förderung:
- für Unternehmen mit Umsätzen bis EUR 5 Mio: Haftungsübernahme von bis zu 80 % für Betriebsmittelrahmen von EUR 5.000 bis EUR 350.000.
- für Unternehmen mit Umsätzen von mehr EUR 5 Mio: Haftungsübernahme von bis zu 80 % für Betriebsmittelrahmen von EUR 50.000 bis EUR 500.000.
Förderzeitraum:
3 Jahre endfällig ODER 5 Jahre mit jährlicher 20 %iger Abschichtung.
Antragstellung und weitere Informationen:
bis 30.09.2020 unter www.wkbg.at/downloads.
„Stolz auf Wien“ Beteiligungsfonds der Stadt Wien
Antragsteller:
„Leitunternehmen aller Branchen, die für die Identität der Stadt Wien wichtig sind“, eine entsprechende Relevanz über Wien hinaus haben sowie eine relevante Anzahl an Arbeitsplätzen sichern.
Art der Förderung:
Durch den Ankauf von Beteiligungen werden Wiener Unternehmen mit zusätzlichem Eigenkapital unterstützt. Der Fonds soll mit mindestens EUR 50 Mio dotiert sein. EUR 20 Mio werden dafür von der Stadt zu Verfügung gestellt, weitere EUR 30 Mio sollen von privaten Investoren und der Wirtschaftskammer Wien kommen.
Pro Unternehmen wird die Beteiligungshöhe maximal 20% bzw. EUR 1 Mio Euro betragen
Förderzeitraum:
die Beteiligungen sind auf 7 Jahre begrenzt, allerdings können die Unternehmen ihre Anteile auch bereits früher zurückkaufen.
Antragstellung:
Die Abwicklung erfolgt durch die Wien Holding GmbH. Der Startschuss für den Fonds ist für Mitte Mai geplant. Nähere Informationen werden zurzeit noch ausgearbeitet.
Innovate4Vienna der Wirtschaftsagentur Wien
Antragsteller:
Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Wien, die in Covid-19-relevante Produktions- und Entwicklungsprojekte, wie z.B. medizinische Geräte, Softwarelösungen, Schutzausrüstung, etc. investieren.
Art der Förderung:
75% bzw. der belegten Kosten für Personal, zugkauftenLeistungen und Investitionen. Die Mindestprojektgröße beträgt EUR 10.000,00.
Förderzeitraum:
Die max. Projektdauer ist mit 6 Monaten begrenzt.
Antragstellung:
Laufend bis 30. Juni 2020 online auf der Homepage der Wirtschaftsagentur Wien unter
Wien Online
Antragsteller:
Förderung des Auf- und Ausbaues von Onlineshopsystemen in Klein- und Kleinstunternehmen der Bereiche Nahversorgung und Kreativwirtschaft in Wien.
Art der Förderung:
75%; max. Förderung 10.000 Euro; Mindestprojektgröße 1.000 Euro
Weitere Informationen und Antragstellung:
10.04.2020 bis 10.06.2020;
TPA TIPP zu COVID-19 Förderungen & Erleichterungen für Unternehmer
Ein großer Teil der Unterstützungsmaßnahmen soll jenen Unternehmen helfen, die sich coronabedingt in einer Krisensituation befinden. Das Vorliegen der Krisensituation ist nachzuweisen und ist deshalb die rasche Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen 2019 zu empfehlen, um in der Folge die Erfüllung der einzelnen Voraussetzungen belegen zu können.
Ergänzend ist eine zeitnahe Buchführung mehr denn je zu empfehlen, da sich einige Förderungen – und Unterstützungsmaßnahmen bereits auf laufende Rückgänge im Monat März 2020 beziehen.
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