Stand 17.04.2020
Für Unternehmen im Bundesland Tirol können insbesondere die nachstehenden COVID-19 Unterstützungsmaßnahmen von Interesse sein: COVID-19 Förderungen vom Land Tirol, Zinsenzuschuss und Überbrückungsfinanzierung für Unternehmen in Tirol, Zuschuss zum Home-Office Arbeitsplatz.
Seitens der Tiroler Landesregierung wurde lt Pressemitteilung am 16.3. 2020 ein Beschluss (nicht veröffentlicht) über ein EUR 400 Millionen Hilfspaket gefasst, die Ausgestaltung ist weiter in Bearbeitung. Konkrete Informationen liegen nicht vor, dass Paket soll jedoch die Maßnahmen der Bundesregierung angepasst auf die spezifischen Erfordernisse der Tiroler Wirtschaft ergänzen.
Land Tirol: COVID-19 Förderungen
Nach Aussagen der Wirtschaftslandesrätin werden folgende Maßnahmen in Tirol umfasst sein:
- Finanzierungsmöglichkeiten
- Stundungen und Bemessungsänderungen
- Direkthilfen wie Zinszuschüsse und Subventionen von Kulturbetrieben
Zu den konkret umgesetzten Maßnahmen siehe auch unter
Anschlussförderung: Zinsenzuschuss zur Überbrückungsfinanzierung
Das Land Tirol übernimmt nach entsprechender Kreditgewährung durch ein österreichisches Kreditinstitut einen Zinsendienst für Überbrückungskredite, für die der Bund die Haftung im Ausmaß von bis zu 80 % übernimmt. Eine separate Antragstellung ist diesbezüglich nicht notwendig – es genügt die Antragstellung bei der ÖHT (Österreichische Hotel- und Tourismusbank) bzw. aws (Austria Wirtschaftsservice).
Für einen Kredit mit Bundeshaftung leistet das Land Tirol folgende Zuschüsse zum Zinsaufwand
- bis zu maximal 1,5 %
- für einen Kreditbetrag bis zu maximal EUR 2.500.000,- (ÖHT EUR 500.000,-)
- bis zu einer Kreditlaufzeit von fünf Jahren (ÖHT: drei Jahre)
Zuschuss Home-Office Arbeitsplatz
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt
- maximal 50 % der förderbaren Kosten für Beratungsleistungen und Software
- maximal 30 % der förderbaren Kosten für Hardware (zB Laptop, Desktop oder Tablet jedoch maximal 300,– Euro pro Gerät)
COVID-ArbeitnehmerInnenfonds
Ziel der Förderung ist, einkommensschwache ArbeitnehmerInnen und ihre Familien, die auf Grund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Einkommensverluste erleiden, finanziell zu unterstützen.
Fördervoraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in Tirol
- Arbeitsplatzverlust bzw. Arbeitseinkommensverringerung aufgrund der Corona-Krise
- Netto-Haushaltseinkommensverlust muss mindestens 30% betragen
Netto-Einkommensobergrenzen pro Haushalt: 1-Personenhaushalt: EUR 1.300,-; 2-Personenhaushalt EUR 2.000,-, jede weitere Person EUR 150,-.
Personenanzahl | Förderhöhe pro Haushalt |
1 | EUR 300,00 |
2 | EUR 450,00 |
3 | EUR 550,00 |
4 oder mehr | EUR 600,00 |
Alle Fördermaßnahmen im Überblick
- COVID-19: Fördermaßnahmen – Wien
- COVID-19: Fördermaßnahmen – Niederösterreich
- COVID-19: Fördermaßnahmen – Oberösterreich / Linz
- COVID-19: Fördermaßnahmen – Steiermark / Graz
- COVID-19: Fördermaßnahmen – Tirol / Innsbruck
- COVID-19: Fördermaßnahmen – Salzburg
- COVID-19: Fördermaßnahmen – Kärnten
- COVID-19: Fördermaßnahmen – Vorarlberg
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