Aktuelle COVID-19 Fördermaßnahmen
(Stand 19.03.2020, 12.00 Uhr) Neben den liquiditätsschonenden Sofortmaßnahmen für Betriebe wurden im Laufe dieser Woche bundes- und landesweite Maßnahmen zur Liquiditätsschaffung in Österreichs Betrieben gesetzt. Unsere Steuerexperten informieren Sie hier über die aktuellen COVID-19 Fördermaßnahmen in Österreich.
NEU: Interaktives PDF zu allen COVID-19 Maßnahmen in Österreich
Das PDF wird laufend aktualisiert! Unsere Experten geben Ihnen einen komprimierten Überblick zum Stand der einzelnen COVID-19 Maßnahmen für Unternehmer: Kurzarbeit AMS, Finanzamt, Regionale Unterstützung, ÖGK & SVS, Corona-Hilfsfonds, Exportgarantie ÖKB, Härtefall-Fonds AMA, Härtefall-Fonds WKO, Maßnahmen in CEE, Garantien ÖKB, AWS, ÖHT, Direktzuschuss des Corona-Hilfsfonds und mehr. |
Die Wirtschaftskammer informiert in diesem Zusammenhang über folgende Fördermaßnahmen:
Überbrückungsgarantien für Betriebsmittelkredite für Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und Klein- und Mittelbetriebe (KMU) sowie Tourismusbetriebe.
Förderungen für EPU und KMU
- Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter/innen, max. 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme aller Branchen (außer Tourismus)
- Besicherung von 80 % eines Überbrückungskredites für Kredite von bis zu EUR 2,5 Mio pro KMU
- Laufzeit von 5 Jahren
- Garantievolumen von insgesamt EUR 10 Mio
- Abwicklung: über die finanzierende Bank und das Austria Wirtschaftsservice (https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/ )
- Ausgeschlossen von der Überbrückungsgarantie sind bereits insolvenzgefährdete Unternehmen (das sind Unternehmen, die die URG-Kriterien erfüllen (Eigenmittelquote weniger als 8 % und fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre) und Unternehmen, die die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllen)
Förderungen für Tourismusbetriebe
- Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) der Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft der WKO
- Besicherung von 80 % eines Überbrückungskredites für Kredite von bis zu EUR 0,5 Mio pro KMU (entspricht somit einer Garantie über EUR 0,4 Mio)
- Laufzeit von 3 Jahren
- Garantievolumen von insgesamt EUR 100 Mio
- Abwicklung: das Maßnahmenpaket startet ab sofort über die finanzierende Bank und die Tourismusbank (ÖHT) im Auftrag des Tourismusministeriums (https://www.oeht.at/produkte/coronavirus-massnahmenpaket-fuer-den-tourismus/)
Exportfinanzierung
- Kreditrahmen in Höhe von 10 Prozent (Großunternehmen) bzw. 15 Prozent (Klein- und Mittelunternehmen) des Exportumsatzes mit einem Maximalbetrag von EUR 60 Mio pro Kunde
- Gesamtvolumen: EUR 2 Mrd
- Antrag: Abwicklung über Hausbank und die Österreichische Kontrollbank AG
- Zeitraum: vorerst auf 2 Jahre befristet
- Voraussetzung: Exporttätigkeit und Nachweis, dass vor den COVID-19-Auswirkungen keine wirtschaftlichen bzw. finanzielle Probleme bestanden haben.
Regionale Fördermaßnahmen nach Bundesländern
Ergänzend wurden weitere regionale Unterstützungsmaßnahmen veröffentlicht.
In Ihrem Bundesland können dabei insbesondere die nachstehenden Unterstützungsmaßnahmen von Interesse sein:
- COVID-19: Fördermaßnahmen – Wien
- COVID-19: Fördermaßnahmen – Tirol / Innsbruck
- COVID-19: Fördermaßnahmen – Niederösterreich
- COVID-19: Fördermaßnahmen – Oberösterreich / Linz
- COVID-19: Fördermaßnahmen – Steiermark / Graz