COVID-19: Fördermaßnahmen – österreichweit

19. März 2020 | Lesedauer: 2 Min

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Aktuelle COVID-19 Fördermaßnahmen

(Stand 19.03.2020, 12.00 Uhr) Neben den liquiditätsschonenden Sofortmaßnahmen für Betriebe wurden im Laufe dieser Woche bundes- und landesweite Maßnahmen zur Liquiditätsschaffung in Österreichs Betrieben gesetzt. Unsere Steuerexperten informieren Sie hier über die aktuellen COVID-19 Fördermaßnahmen in Österreich.

NEU: Interaktives PDF zu allen COVID-19 Maßnahmen in Österreich

Das PDF wird laufend aktualisiert! Unsere Experten geben Ihnen einen komprimierten Überblick zum Stand der einzelnen COVID-19 Maßnahmen für Unternehmer: Kurzarbeit AMS, Finanzamt, Regionale Unterstützung, ÖGK & SVS, Corona-Hilfsfonds, Exportgarantie ÖKB, Härtefall-Fonds AMA, Härtefall-Fonds WKO, Maßnahmen in CEE, Garantien ÖKB, AWS, ÖHT, Direktzuschuss des Corona-Hilfsfonds und mehr.

Die Wirtschaftskammer informiert in diesem Zusammenhang über folgende Fördermaßnahmen:

Überbrückungsgarantien für Betriebsmittelkredite für Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und Klein- und Mittelbetriebe (KMU) sowie Tourismusbetriebe.

Förderungen für EPU und KMU

  • Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter/innen, max. 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme aller Branchen (außer Tourismus)
  • Besicherung von 80 % eines Überbrückungskredites für Kredite von bis zu EUR 2,5 Mio pro KMU
  • Laufzeit von 5 Jahren
  • Garantievolumen von insgesamt EUR 10 Mio
  • Abwicklung: über die finanzierende Bank und das Austria Wirtschaftsservice (https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/ )
  • Ausgeschlossen von der Überbrückungsgarantie sind bereits insolvenzgefährdete Unternehmen (das sind Unternehmen, die die URG-Kriterien erfüllen (Eigenmittelquote weniger als 8 % und fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre) und Unternehmen, die die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllen)

Förderungen für Tourismusbetriebe

  • Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) der Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft der WKO
  • Besicherung von 80 % eines Überbrückungskredites für Kredite von bis zu EUR 0,5 Mio pro KMU (entspricht somit einer Garantie über EUR 0,4 Mio)
  • Laufzeit von 3 Jahren
  • Garantievolumen von insgesamt EUR 100 Mio
  • Abwicklung: das Maßnahmenpaket startet ab sofort über die finanzierende Bank und die Tourismusbank (ÖHT) im Auftrag des Tourismusministeriums (https://www.oeht.at/produkte/coronavirus-massnahmenpaket-fuer-den-tourismus/)

Exportfinanzierung

  • Kreditrahmen in Höhe von 10 Prozent (Großunternehmen) bzw. 15 Prozent (Klein- und Mittelunternehmen) des Exportumsatzes mit einem Maximalbetrag von EUR 60 Mio pro Kunde
  • Gesamtvolumen: EUR 2 Mrd
  • Antrag: Abwicklung über Hausbank und die Österreichische Kontrollbank AG
  • Zeitraum: vorerst auf 2 Jahre befristet
  • Voraussetzung: Exporttätigkeit und Nachweis, dass vor den COVID-19-Auswirkungen keine wirtschaftlichen bzw. finanzielle Probleme bestanden haben.

Regionale Fördermaßnahmen nach  Bundesländern

Ergänzend wurden weitere regionale Unterstützungsmaßnahmen veröffentlicht.
In Ihrem Bundesland können dabei insbesondere die nachstehenden Unterstützungsmaßnahmen von Interesse sein:

 

TPA TASK FORCE