Stand: 17.4.2020
Für Unternehmen im Bundesland Kärnten können insbesondere die nachstehende Unterstützungsmaßnahme von Interesse sein:
Übernahme von Beratungskosten für KMU
Antragsteller:
KMUs, die für Überbrückungsgarantien der aws und der ÖHT antragsberechtigt sind. Es ist keine Voraussetzung, dass sich das Unternehmen in Schwierigkeiten befindet.
Art der Förderung:
Die KSG übernimmt die Kosten für Beratungsleistungen, welche im Zusammenhang mit Liquiditätsproblemen in der aktuellen Krise anfallen. Je nach Größe des Unternehmens werden maximal Kosten iHv EUR 200,00 – EUR 750,00 netto übernommen.
Antragstellung und weitere Informationen für Unternehmer in Kärnten:
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