Bulgarien führte Änderungen bei der Umsatzsteuer-Registrierung ein. Neues gibt es auch im Bereich Steuerverfahrensordnung. Informieren Sie sich hier über die Details.
Bulgarien: Neues bei der Berichtspflicht für Konzerne
Die Änderungen der Steuerverfahrensordnung, die im August 2017 veröffentlicht wurden, schaffen neue Regelungen bezüglich des nautomatischen Informationsaustausches zwischen Ländern, in denen multinationale Unternehmen tätig sind. Diese Informationen umfassen Daten für die Zuordnung der Einkünfte, Gewinne, Vermögensgegenstände und die in den jeweiligen Ländern entrichteten Steuern.
Grundsätzlich ist der Country-by-Country Report im Staat jenes Unternehmens vorzulegen, das den konsolidierten Jahresabschluss des Konzerns erstellt. Dieser Bericht soll anschließend mit den Ländern ausgetauscht werden, in denen der Konzern über Konzerngesellschaften verfügt.
Die Berichtspflicht betrifft Konzerne, deren Umsätze im Wirtschaftsjahr über EUR 50 Mio. liegen, bzw. EUR 750 Mio., falls die Konzernmuttergesellschaft nicht in Bulgarien ansässig ist.
Das in Bulgarien ansässige Unternehmen hat die nationale Steuerbehörde über seinen Status als oberste Muttergesellschaft bzw. Konzernunternehmen zu benachrichtigen und Informationen bezüglich jenes Konzernunternehmens zu nennen, das den Country by-Country Report erstellt, sowie dessen steuerliche Ansässigkeit. Diese Benachrichtigung an den Fiskus muss spätestens bis zum letzten Tag des Konzernwirtschaftsjahres erfolgen. Die Benachrichtigung für das Jahr 2016 musste jedoch bis spätestens 31.12.2017 erfolgen.
Neue Frist für verpflichtende Umsatzsteuer-Registrierung
Die Frist für die USt-Registrierung ab einem steuerbaren Umsatz von BGN 50.000 oder höher wurde von 14 Tagen auf sieben Tage verkürzt. Diese Frist beginnt mit Ende jener Steuerperiode, in der diese Grenze überschritten wurde. Wird dieser Schwellenwert bereits nach weniger als zwei Monaten erreicht, ist die USt-Registrierung binnen sieben Tagen nach Erreichen des Schwellenwerts nerforderlich. Erfolgt keine Registrierung innerhalb der vorgegebenen Frist, ist der Steuerzahler dennoch für die Umsatzsteuer des Umsatzes haftbar, der diesen Schwellenwert überschreitet. Dies gilt ebenso für Lieferungen mit Übergang der Steuerschuld in Bulgarien.
Arbeitsgemeinschaften müssen sich binnen sieben Tagen ab Eintragung der Partnerschaft verpflichtend zur Umsatzsteuer registrieren, sofern zumindest einer der Partner umsatzsteuerlich registriert ist.
Vereinfachtes Verfahren für die erstmalige USt-Registrierung
Das angepasste Umsatzsteuergesetz bietet für den Steuerzahler die Möglichkeit auf freiwillige USt- Registrierung im Rahmen der erstmaligen Registrierung im Handelsregister. Die Option wird für Online- Registrierungen möglich sein. Weiters wird das Onlinesystem dahingehend verbessert, dass auch die erforderlichen Dokumente für die Registrierung online beigefügt werden können. Dieser Service ist voraussichtlich ab 1. Jänner 2019 verfügbar.
Körperschaftsteuer: elektronische Einreichung
Seit 1. Jänner 2018 ist die Einreichung von Körperschaftsteuererklärungen nur noch elektronisch möglich. Zudem sind Steuerzahler, die während eines Wirtschaftsjahrs keinerlei Geschäftstätigkeiten ausgeübt haben, von der Verpflichtung zur jährlichen Einreichung der Steuererklärung befreit.
Mindestvergütung und Sozialversicherungs-Höchstbeitragsgrundlage
Seit 1. Jänner 2018 beträgt die monatliche Mindestvergütung BGN 510 (EUR 261). Die Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung bleibt unverändert bei monatlich BGN 2.600 (EUR 1.329).
Informieren Sie sich auch über die wichtigsten aktuellen steuerlichen Neuerungen in folgenden Ländern, in denen die TPA Gruppe vertreten ist: Albanien, Bulgarien, Kroatien, Polen, Österreich, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn. Steuernews aus 11 Ländern
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