Breaking News: Verlängerung der Rechtsbasis für Corona-Beihilfen

18. November 2021 | Lesedauer: 2 Min

Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Erholung hat die europäische Kommission eine befristete Verlängerung des Befristeten Rahmens bis zum 30. Juni 2022 beschlossen. So können die Mitgliedstaaten ihre Beihilferegelungen erforderlichenfalls verlängern, damit nach wie vor von der Krise betroffenen Unternehmen nicht auf einmal die Unterstützung entzogen werden muss. Gleichzeitig wird die Kommission die Entwicklung der COVID-19-Pandemie und andere Risiken für die wirtschaftliche Erholung weiterhin beobachten.

NEU: Investitionsförderung und Instrument für befristete Solvenzhilfen

Ferner hat die Kommission eine Reihe gezielter Anpassungen vorgenommen, u. a. durch Einführung zweier neuer Instrumente, welche die derzeitige Erholung der europäischen Wirtschaft nachhaltig unterstützen sollen:

  • Ein Instrument zur Investitionsförderung, das dazu beitragen soll, die durch die Krise verursachte Investitionslücke zu schließen. So können die Mitgliedstaaten Anreize für Investitionen von Unternehmen schaffen und den grünen und den digitalen Wandel beschleunigen. Dabei sind geeignete Vorkehrungen vorzusehen, um unverhältnismäßige Wettbewerbsverfälschungen zu vermeiden. So sollte beispielsweise gewährleistet sein, dass ein großer Kreis von Unternehmen für die Beihilfen in Betracht kommt und die gewährten Beihilfebeträge begrenzt sind. Dieses Instrument steht den Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2022 zur Verfügung.
  • Ein Instrument für befristete Solvenzhilfen, mit dem private Mittel für Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Start-ups und kleiner Unternehmen mittlerer Kapitalisierung mobilisiert werden sollen. So können die Mitgliedstaaten privaten Intermediären Garantien gewähren und dadurch Anreize für Investitionen in diese Arten von Unternehmen schaffen, die sonst in vielen Fällen nur schwer Zugang zu solchen Beteiligungsfinanzierungen haben. Diese Art von Unterstützung ist angesichts der krisenbedingt höheren Unternehmensverschuldung besonders wichtig. Das Solvenzhilfe-Instrument steht den Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2023 zur Verfügung.

 

Derzeit ist offen, wie die österreichische Ausgestaltung der Möglichkeiten des Beihilferahmens aussehen wird. Selbstverständlich werden wir Sie im Rahmen unserer Newsletter und Webcasts über kommende Änderungen informieren.

Bei wirtschaftlichen Fragen rund um das Corona-Virus kontaktieren Sie unsere Experten!

 

 

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemeldung der Kommission 

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