Breaking News: Verbessertes Ratenzahlungskonzept zur Stärkung der Liquidität in Coronazeiten

11. Dezember 2020 | Lesedauer: 1 Min

Am 10. Dezember 2020 wurde ein Antrag der Regierungsparteien zur Abänderung des COVID-19 Steuermaßnahmengesetzespaketes im Nationalrat eingebracht und beschlossen. Dieser sieht neben zahlreichen Einzelmaßnahmen die Einführung eines verbesserten Ratenzahlungskonzeptes zur Stärkung der Liquidität vor.

Das COVID-19 Ratenzahlungskonzept 2.0

Ratenzahlungskonzept 2.0
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Gemäß COVID-19 Ratenzahlungsmodell 2.0 soll die Entrichtung der aufgrund von COVID-19 gestundeten Beiträge in insgesamt 36 Monaten im Rahmen eines Zwei-Phasen-Modells erfolgen.

Für den gesamten 36-Monatszeitraum sollen Stundungszinsen iHv maximal 2 % über dem Basiszinssatz (somit derzeit: 1,38 %) anfallen. Wir erwarten die Gesetzwerdung noch vor dem 1. Jänner 2021.

Details zum COVID-19 Steuermaßnahmengesetz

Am Freitag, den 20. November 2020 wurde mit Initiativantrag der Regierungsparteien das COVID-19 Steuermaßnahmengesetz eingebracht, welches zahlreiche Einzelmaßnahmen vorsieht. Wir wollen Ihnen die wichtigsten Maßnahmen vorstellen: Einkommensteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gebühren, Zinsschranke…

 

Gerne unterstützen wir oder übernehmen für Sie die Antragstellung.

 

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