Beschäftigungsbonus – Meldung von Ersatzarbeitskräften

20. März 2018 | Lesedauer: 1 Min

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Auch wenn der Beschäftigungsbonus mit 31.1.2018 ausgelaufen ist, können für sogenannte Ersatzarbeitskräfte weiterhin Anträge über den Fördermanager gestellt werden.

Gilt der Beschäftigungsbonus jetzt noch in Österreich?

Ersatzarbeitskräfte sind Nachfolger von Mitarbeitern, für die ein Antrag auf Beschäftigungsbonus gestellt wurde und die vorzeitig aus dem Unternehmen ausscheiden. Voraussetzung für die Meldung von Ersatzarbeitskräften ist, dass das Dienstverhältnis mit dem ausscheidenden Mitarbeiter mindestens vier Monate gedauert hat und mit der Ersatzarbeitskraft ein förderfähiges Arbeitsverhältnis abgeschlossen wird.

Wann können Ersatzarbeitskräfte für den Beschäftigungsbonus gemeldet werden?

Die Ersatzarbeitskraft kann sofort oder mit zeitlicher Verzögerung – frühestens jedoch nach tatsächlicher Beendigung des ursprünglich beantragten Arbeitsverhältnisses – eintreten. Die Ersatzarbeitskraft tritt zu gleichen Konditionen in die Förderung ein, die Zuschusshöhe ist somit durch die ursprünglich beantragte Förderung gedeckelt.

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