Albanien schafft neue Steueranreize für Tourismus-Investoren und für IT-Unternehmen. Lesen Sie mehr über die Steuer-Updates in Albanien:
Albanien: Anreize für Investoren
Das albanische Parlament hat Änderungen im Tourismusgesetz abgesegnet. Dadurch wurden Steueranreize für bestimmte Investoren von Vier- bzw. Fünfsternhotels geschaffen. Um aber in den Anwendungsbereich dieser neuen Regelung (spezieller Status) zu fallen, müssen Investoren gesetzlich festgelegte Kriterien erfüllen. Unter anderem muss die Investitionshöhe in ein Vier- bzw. Fünfsternhotel mindestens EUR 8 Mio. bzw. 15 Mio. betragen.
Sämtliche Leistungen, die Vier- bzw. Fünfsternhotels mit speziellem Status bzw. mit eingetragener Handelsmarke erbringen, unterliegen seit 1. Jänner 2018 einem reduzierten Umsatzsteuersatz iHv 6 %. Der reduzierte Umsatzsteuersatz gilt auch für Inhaber von Hotels mit eingetragenen Handelsmarken (gemäß der Definition im Tourismusgesetz). Bisher konnte der reduzierte Umsatzsteuersatz von 6 % auf Beherbergungsleistungen sämtlicher Unternehmen, die Tourismusservices anbieten, angewandt werden (unabhängig von deren Kategorie).
Zusätzlich sind Vier- bzw. Fünfsternhotels (mit speziellem Status) für einen Zeitraum von zehn Jahren von der Körperschaftsteuer befreit, vorausgesetzt die Kriterien für die Anwendbarkeit der Sonderregelung werden bis spätestens Dezember 2024 erfüllt. Die Bestimmungen, Voraussetzungen und Vorgehensweise für die Einführung dieser Vorschrift werden per Entschluss des Ministerrates festgelegt.
Zusätzlich sind begünstigte Vier- bzw. Fünfsternhotels (mit speziellem Status) auch von der Grundsteuer und Infrastruktursteuer befreit.
Steueranreize für IT-Unternehmen
Auch für neue und internationale Softwareentwicklungsfirmen bietet Albanien nun einen Anreiz, sich steuerlich zu registrieren. Mit 1. Jänner 2018 wurde die Körperschaftsteuer für im IT-Sektor tätige Unternehmen und für Softwareentwicklungsunternehmen von 15 % auf 5 % gesenkt.
Zusätzlich werden reduzierte Zollsätze auf den Import von Ausrüstungen und Geräten eingehoben, die für IT-Geschäftstätigkeiten verwendet werden. Welche Geschäftstätigkeiten als Softwareentwicklung zu klassifizieren sind, wird noch separat im Ministerrat entschieden.
Informieren Sie sich auch über die wichtigsten aktuellen steuerlichen Neuerungen in folgenden Ländern, in denen die TPA Gruppe vertreten ist: Bulgarien, Kroatien, Polen, Österreich, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn. Steuernews aus 11 Ländern
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