Aktuelles zur Lösung internationaler Besteuerungskonflikte

14. Oktober 2019 | Lesedauer: 2 Min

Digitalisierung - Transfer Pricing - Digital Tax

BEPS 14: Internationale Besteuerungskonflikte

Wie im OECD BEPS-Aktionspunkt 14 zur Verbesserung der Wirksamkeit von Streitbeilegungsmechanismen vorgesehen hat die OECD Statistiken zu Verständigungsverfahren im Jahr 2018 veröffentlicht. Internationale Besteuerungskonflikte & Verständigungsverfahren: Hier die Eckdaten und die wesentlichen Aussagen für die Praxis.

Worum geht es bei den Verständigungsverfahren?

Im Rahmen des BEPS-Projektes haben sich alle teilnehmenden Staaten unter anderem dazu bekannt, Mindeststandards zu Verständigungsverfahren bei Besteuerungskonflikten internationaler Sachverhalte zu implementieren. Solche Konflikte entstehen insbesondere bei Betriebsprüfungen, wenn unterschiedliche Steuerbehörden zu unterschiedlichen Einstufungen hinsichtlich des Besteuerungsrechts an internationalen Strukturen oder Geschäften gelangen.

Beispiele für Besteuerungskonflikte

  • Ansässigkeit von Gesellschaften, insbesondere wenn Zweifel am tatsächlichen Ort der Geschäftsleitung bestehen
  • Vorliegen von Betriebsstätten, insbesondere bei lokalen Vertretern, wiederkehrenden lokalen Dienstleistungen, lokalen Limited Risk Tochtergesellschaften, etc.
  • Abzug von Quellensteuern auf Dienstleistungen (zB weil Know-How-Überlassung unterstellt wird)
  • Anwendung der 183-Tage-Regel für Mitarbeiter (zB aufgrund von Unterschieden bei Zählweise der Tage, Arbeitgeberfunktion, etc) Brennpunkt der Konflikte sind in den letzten Jahren aber ganz klar Verrechnungspreisfälle.

Für den Steuerpflichtigen ist in all diesen Fällen ein Verständigungsverfahren wichtig, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Was zeigen die aktuellen OECD Daten für 2018 über die Effizienz der Verständigungsverfahren?

  • Überwiegender Anteil Verrechnungspreisfälle
  • Steigende Anzahl an Verständigungsverfahren
  • Rund 55 % der Verfahren eliminieren die Doppelbesteuerung, bei weiteren rund 17% erfolgt unilaterale Entlastung
  • Im Vergleich dazu kommt es in lediglich 13% aller Fälle zu keiner Einigung.
Mehr Verfahren zu Verrechnungspreise als zu sonstigen Doppelbesteuerungen - TPA Steuerberatung Newsletter Oktober 2019
Verstaendigungsverfahren OECD TPA News Verrechnungspreise
Steigende Anzahl an Verständigungsverfahren - OECD BEPS-Aktionspunkt 14 - TPA News Oktober 2019
Ergebnisse der Verständigungsverfahren - OECD BEPS Aktionspunkt 14 - TPA Newsletter Oktober 2019
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer nach Land - OECD BEPS Aktionspunkt 14 - TPA Newsletter Oktober 2019

Länderabhängige Verfahrenszeiten

Da noch zahlreiche Verständigungsverfahren offen sind, die vor dem 1. 1. 2016 eingeleitet wurden, veröffentlichte die OECD die durchschnittliche Bearbeitungsdauer auch unter Berücksichtigung dieser Fälle. Dabei wird ersichtlich: die von der OECD empfohlene Bearbeitungsdauer wird vor allem bei Verrechnungspreissachen von den Ländern noch nicht eingehalten.

Ausblick / internationale Besteuerungskonflikte

Es sind nach wie vor wesentliche Verbesserungen bei den Verfahren notwendig.

Grundsätzlich ist aber festzuhalten, dass mit der notwendigen Geduld aufseiten des Steuerpflichtigen mit hoher Wahrscheinlichkeit damit gerechnet werden kann, dass Doppelbesteuerung tatsächlich beseitigt wird.

Es wird sich zeigen, ob aufgrund des MLI sowie des EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetzes Verbesserungen für die Verfahren erreicht werden können.

 

Sie haben Fragen zu Verrechnungspreisen, internationale Besteuerung und oder Doppelbesteuerung? Kontaktieren Sie unsere Expertin Iris Burgstaller

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