Die Europäische Kommission hat am 15. Juli 2020 ein Maßnahmenpaket verabschiedet, das die Steuergerechtigkeit fördern, den Steuermissbrauch bekämpfen, sowie die Eindämmung des unlauteren Steuerwettbewerbs und die Erhöhung der Steuertransparenz intensivieren soll.
EU: 25 Punkte- Aktionsplan für mehr Steuergerechtigkeit
Das Paket verfolgt das Ziel der Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung und des langfristigen Wachstums in Europa und besteht aus
- dem Steuer-Aktionsplan mit 25 Maßnahmen für eine einfachere und gerechtere Besteuerung;
- dem Vorschlag über die Verwaltungszusammenarbeit (DAC 7), der die Ausweitung der Steuertransparenzvorschriften auf digitale Plattformen vorsieht;
- und der Mitteilung über verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich.
Der Aktionsplan stellt eine Art Arbeitsplan der EU-Kommission dar und umfasst überwiegend Maßnahmen für die Mehrwertsteuer, die im Zeitraum 2020-2023 angegangen werden sollen. Er enthält Änderungsvorschläge der MwStSystRL und der MwSt-EU-Verordnung 904/2010, zahlreiche Initiativen und (Legislativ)vorschläge.
Fokus des Aktionsplans
Der Fokus liegt auf der
- Vereinfachung der Steuerregistrierung,
- Vereinfachung der Meldungen und Gewährleistung der Richtigkeit,
- Erhöhung der Effizienz der Verfahren zur Entrichtung der Steuern,
- Straffung der Überprüfungsverfahren, Verbesserung der Kontrollen und Weiterentwicklung des Eurofisc-Netzwerks,
- Verbesserung der Kapazitäten der Steuerbehörden der Mitgliedstaaten zur Durchsetzung bestehender Steuervorschriften,
- Vermeidung und Beilegung von Streitigkeiten,
- Vereinfachung des Lebens der im Binnenmarkt tätigen Steuerpflichtigen.
Konkrete Maßnahmen, die geplant sind:
- Etablierung einer einzigen Mehrwertsteuerregistrierung in der EU für alle in der Union erbrachten Dienstleistungen bzw. verkauften Waren: Anstelle mehrerer Registrierungen in verschiedenen Mitgliedsstaaten sollen Steuerpflichtigen, die in der EU zwar nicht ansässig, aber tätig sind, nur mehr eine einzige Registrierung vornehmen müssen.
- Einrichtung einer EU-Steuerbeobachtungsstelle, um Trends in Bezug auf Ausmaß und Umfang von Steuermissbrauch zu überwachen.
- Einführung eines EU-weiten Systems der Quellensteuererstattung: Für den Zeitraum 2022/23 soll eine Gesetzgebungsinitiative zur Einführung eines gemeinsamen, standardisierten EU-weiten Systems für Quellensteuererleichterung an der Quelle vorgeschlagen werden. Alle zu erreichenden Ziele können der strukturierten Auflistung entnommen werden und werden im Aktionsplan detaillierter behandelt.
Ausblick
Sobald sich die Wirtschaft von den Folgen der Covid-19 Krise erholt hat, wird eine faire und effiziente Besteuerung im Sinne des Aktionsplans an Bedeutung gewinnen – nicht zuletzt um die aktuellen milliardenschweren Konjunkturpakete zu finanzieren und die Finanzhaushalte zu sanieren:
- Der Aktionsplan ist Bestandteil einer weitreichenden steuerpolitischen Agenda der EU, die unter anderem auch eine Reform des Körperschaftsteuersystems beinhaltet, um auch die digitale Wirtschaft fair am Steueraufkommen zu beteiligen.
- Auch wenn eventuell seitens der OECD keine Einigung erzielt wird, will die EU-Kommission vor Ende 2020 im Nachgang zu den Diskussionen auf globaler Ebene die nächsten Schritte in einem Aktionsplan zur Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert darlegen.
Im untenangeführten PDF finden Sie alle 25 Punkte des EU-Aktionsplans für mehr Steuergerechtigkeit!