AIFM-RL: Änderungen bei Prospekten

12. September 2012 | Lesedauer: 3 Min

Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 14. August 2012 sind für Veranlagungsprodukte wesentliche Änderungen im Bereich der Prospekterstellung in Kraft getreten. Durch die Umsetzung der AIFM-RL (Richtlinie über die Verwalter Alternativer Investment Fonds) in nationales Recht sind auch im Jahr 2013 weitere wesentliche Änderungen zu erwarten.

1.    Änderungen im Prospektrecht

Alle wichtigen Änderungen durch die neue AIFM-Richtlinie, die grundsätzlich alle alternativen Investmentfonds betrifft.

Inkrafttreten und Übergangsrecht

Die im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Novelle umfasste Änderungen in den Bereichen Kapitalmarktgesetz, Börsegesetz, Immobilien-Investmentfondsgesetz, Investmentfondsgesetz und Wertpapieraufsichtsgesetz und hatte zum Ziel, die Richtlinie 2010/73/EU in nationales (österreichisches) Recht umzusetzen.

Die nachfolgend näher dargestellten Änderungen treten rückwirkend mit Stichtag 1. Juli 2012 in Kraft. Vor dem Stichtag gebilligte Prospekte müssen nicht durch Nachträge auf die neue Rechtslage umgestellt werden. Bereits bestehende Prospekte bleiben für einen Zeitraum von 12 Monaten gültig.

Ausnahmen von der Prospektpflicht

Die wichtigsten Änderungen betreffen die Ausnahmen von der Prospektpflicht, wonach die Prospektpflicht für Wertpapierangebote und Veranlagungen dann entfällt, wenn diese sich an weniger als 150 Personen (natürliche oder juristische) in den einzelnen EU-/EWR-Staaten richten. Beträgt die Mindeststückelung EUR 100.000 oder mehr, so ist ebenfalls kein Prospekt zu erstellen. Die genannten Schwellenwerte waren lt. alter Rechtslage noch bei 100 Personen bzw. EUR 50.000 Mindeststückelung. Unverändert geblieben ist die Gültigkeitsdauer geprüfter Prospekte mit 12 Monaten, wobei diese ab der Billigung des Prospektes zu laufen beginnt.

Vorgabe zur Standardisierung, Schlüsselinformation in einem Prospekt

Auch im Bereich der Zusammenfassung und Schlüsselinformationen, welche in einem Prospekt dargestellt werden müssen, gibt es wesentliche Änderungen, welche durch Standardisierung von Ausgestaltung und Format zur Vereinheitlichung beitragen sollen. Sowohl der Inhalt als auch der Aufbau der Zusammenfassung eines Prospekts sind genau vorgegeben. Dies soll eine bessere Vergleichbarkeit für den Anleger gewährleisten.

Die Zusammenfassung des Prospekts soll alle Schlüsselinformationen enthalten. Sie soll dem Anleger eine bestmögliche Übersicht über die Investitionsmöglichkeit geben. Als Schlüsselfunktionen lassen sich zB eine kurze Beschreibung der Risken und deren wesentlichen Merkmale, die allgemeinen Bedingungen des Angebotes, Einzelheiten der Zulassung zum Handel, sowie Gründe für das Angebot und die Verwendung der Erlöse, nennen.

2. Alle Neuerungen durch AIFM-Richtlinie

Die neue AIFM-RL (Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds) soll bis zum Stichtag 22. Juli 2013 in nationales (österreichisches) Recht umgesetzt werden. Im Folgenden geben wir einen kurzen (naturgemäß unvollständigen) Überblick über einige Änderungen der künftigen Rechtslage.

Wer ist von der neuen AIFM-Richtlinie betroffen?

Betroffen werden hiervon alle alternativen Investmentfonds sein. Darunter fallen nicht nur Hedgefonds und Private Equity Fonds, sondern auch Spezialfonds, offene Immobilienfonds und geschlossene Fonds. Ebenfalls umfasst sind Vermögensverwaltungsgesellschaften und Family Offices. Es wird allerdings unter anderem größenabhängige Ausnahmen geben.

Neues zur Erstellung des Jahresabschlusses von alternativen Fonds

Eine wesentliche Neuerung besteht darin, dass alternative Fonds künftig einen prüfungspflichtigen Jahresabschluss zu erstellen haben werden, der die Bilanzierungsregeln für große Kapitalgesellschaften berücksichtigt.
Zudem hat der Anwendungsverpflichtete im Jahresabschluss die aggregierten fixen und variablen Vergütungen seiner Angestellten bzw. gezahlte Gewinnbeteiligungen offenzulegen.

Welche Änderungen bringt die AIFM-RL für Fondsmanager?

Weiters gibt es zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen für Fondsmanager. Diese Voraussetzungen umfassen z.B. Regelungen hinsichtlich Mindesteigenkapital, Qualifikation der Geschäftsleiter, Mindeststandards in Sachen interne Organisation, Vertriebssteuerung und Risikomanagement.

Bislang enthielten die AIFM-RL nur wenige Vorgaben die Anlagenpolitik betreffend. Angedacht wird, nun eine zahlenmäßige Objektgrenze sowie eine Begrenzung der Investitionshöhe je Investment vorzusehen, um eine breitere Risikostreuung zu erlangen.

Internationale Vertriebsmöglichkeiten an professionelle Anleger werden künftig deutlich erleichtert. Die Vertriebszulassung wird über ein einheitliches Anzeigeverfahren ermöglicht werden.

Mit der Umsetzung der AIFM-RL wird es sicherlich neue organisatorische Herausforderungen für das Fondsmanagement geben.

Alle neuen Regelungen für AIFM

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