Abänderungsantrag zum COVID-19 Steuermaßnahmengesetz bringt zusätzliche Erleichterungen in Coronazeiten

11. Dezember 2020 | Lesedauer: 1 Min

News - TPA Steuerberatung

Steuerbefreiung, reduzierte Stundungszinsen, neues COVID-19 Ratenzahlungskonzept

Am 10. Dezember 2020 wurde ein Antrag der Regierungsparteien zur Abänderung des COVID-19 Steuermaßnahmengesetzespaketes in den Nationalrat eingebracht und beschlossen. Neben den bereits bekannten Maßnahmen (siehe unseren Beitrag vom 23.11.2020; Link: COVID-19 Steuermaßnahmengesetz) sollen nun noch zusätzliche Erleichterungen folgen:

  • Ermöglichung der Bildung von pauschalen Wertberichtigungen von Forderungen sowie pauschalen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zur Vereinheitlichung von Unternehmens- und Steuerbilanz,
  • Steuerbefreiung für Gutscheine durch den Arbeitgeber iHv max. EUR 365 bis 31. Jänner 2021,
  • Reduktion des Umsatzsteuersatzes für Damenhygieneartikel von 20% auf 10%
  • Verminderung der Stundungszinsen von 4,5% auf 2% über dem Basiszinssatz bis 31. März 2024
  • Verbessertes COVID-19 Ratenzahlungskonzept 

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