Steuerbefreiung, reduzierte Stundungszinsen, neues COVID-19 Ratenzahlungskonzept
Am 10. Dezember 2020 wurde ein Antrag der Regierungsparteien zur Abänderung des COVID-19 Steuermaßnahmengesetzespaketes in den Nationalrat eingebracht und beschlossen. Neben den bereits bekannten Maßnahmen (siehe unseren Beitrag vom 23.11.2020; Link: COVID-19 Steuermaßnahmengesetz) sollen nun noch zusätzliche Erleichterungen folgen:
- Ermöglichung der Bildung von pauschalen Wertberichtigungen von Forderungen sowie pauschalen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zur Vereinheitlichung von Unternehmens- und Steuerbilanz,
- Steuerbefreiung für Gutscheine durch den Arbeitgeber iHv max. EUR 365 bis 31. Jänner 2021,
- Reduktion des Umsatzsteuersatzes für Damenhygieneartikel von 20% auf 10%
- Verminderung der Stundungszinsen von 4,5% auf 2% über dem Basiszinssatz bis 31. März 2024
- Verbessertes COVID-19 Ratenzahlungskonzept
Bei uns werden Sie stets auf dem Laufenden gehalten.
Was gibt es aktuell Neues? Hier finden Sie weitere Informationen: